Die 5 wichtigsten Vollmachten und Verfügungen

Die 5 wichtigsten Vollmachten und Verfügungen

Entgegen der weit verbreiteten Meinung besteht in Deutschland keine automatische Vertretungsberechtigung. Falls Du selbst keine eigenständigen Entscheidungen mehr treffen kannst, sind Vollmachten von großer Bedeutung.
Du machst einen Fahrradausflug und stürzt so, dass Du aufgrund einer schweren Verletzung ins künstliche Koma versetzt werden musst. Soeben noch mitten im Leben, voller Ideen und Pläne für die Zukunft – eine Sekunde später kannst Du keine eigenständigen Entscheidungen mehr treffen. Wie ist dann die Rechtslage? Dass in Fällen der Ehepartner oder die Eltern alles regeln können, ist eine weit verbreitete Meinung – aber leider ein Irrtum. Hierzu muss eine Person bevollmächtigt werden, ansonsten wird ein Betreuer durch ein Gericht benannt. Dies kann im schlimmsten Fall ein fremder Dritter – ein Berufsbetreuer – sein.

Im Betreuungsfall bist Du ohne Vollmachten fremdbestimmt – mit rechtskonformen Vollmachten bleibst Du selbstbestimmt.

Die 5 wichtigsten Vollmachten und Verfügungen auf einen Blick

  1. Patientenverfügung
    In einer Patientenverfügung legst Du Deine Wünsche zu lebenserhaltenden Maßnahmen, Wiederbelebung und konkreten medizinischen Behandlungen und Maßnahmen fest. An die eigens getroffenen Weisungen müssen sich Ärzte gesetzlich halten. Entwicklungen im medizinischen Fortschritt wie auch zahlreiche Änderungen im Patientenrecht machen die Patientenverfügung zu einem „dynamischen Produkt“. Das Bundesjustizministerium empfiehlt, die Patientenverfügung alle 12 Monate zu prüfen, ggf. zu ändern und neu zu unterschreiben.
  1. Betreuungsverfügung
    Mit einer Betreuungsverfügung beauftragst Du ein Gericht, eine von Dir gewünschte Person zu Deinem rechtlichen Betreuer zu bestellen. Gleichzeitig verhinderst Du, dass ein fremder Betreuer bestellt wird. Das Gericht prüft, ob die von Dir benannte Person geeignet ist. Weiterhin legst Du unter anderem Wünsche zu Aufenthalt, Art der Betreuung, Kontakt zu Angehörigen und Lebensgewohnheiten fest.
  1. Vorsorgevollmacht
    Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragst Du eine Person Deines Vertrauens, stellvertretend für Dich zu handeln, zu entscheiden und Verträge abzuschließen – entweder umfassend oder in speziellen Bereichen (z.B. für Finanzen, Gesundheit, Behörden, Post- und Fernmeldethemen inklusive digitaler Welt). Für die Bereiche Kinder (Sorgerechtsverfügung) und Unternehmen (Unternehmervollmacht) benötigst Du gesonderte Verfügungen.
  1. Sorgerechtsverfügung
    Für Familien mit Kindern unter 18 Jahren ist zusätzlich zur Gesamtvollmacht eine Sorgerechtsverfügung zu empfehlen. Damit verhinderst Du, dass der Staat sich um die Kinder kümmert, wenn beide Elternteile ganz oder zeitweise ausfallen. In der Sorgerechtsverfügung bestimmst Du die Personen, bei denen die Kinder dann leben sollen und die sich um Erziehung und ggf. Vermögensverwaltung der Kinder (Erbe) kümmern.
  1. Unternehmervollmacht
    Selbstständige und Unternehmer haben besondere Herausforderungen, wenn sie durch Unfall oder Krankheit nicht mehr selbstbestimmt handeln können. Oft leidet dann das Geschäft: Aufträge werden nicht bearbeitet, Rechnungen können nicht bezahlt und Außenstände nicht eingetrieben werden. Das kann bei Freiberuflern und Selbstständigen bis zur Insolvenz gehen. Auch Gesellschafter können im Fall der Fälle ihre Anteile in Gesellschafterversammlungen nicht nach Wunsch vertreten lassen. Mit einer Unternehmervollmacht kannst Du einen Bevollmächtigten bestimmen, der in Deinem Unternehmen agiert oder Deine Gesellschafteranteile vertritt, wenn Du dazu nicht in der Lage bist.

Was ist zu tun?

Eine rechtskonforme Erstellung Deiner Vollmachten erhältst Du ausschließlich über Notare oder Rechtsanwälte. Die Eigenerstellung oder Nutzung von Vorlagen im Internet ist aus Haftungsgründen nicht zu empfehlen. Nach erfolgter Umsetzung ist es ratsam, Bevollmächtigte, Familie und Angehörige in einem gemeinsamen Gespräch über das Bestehen und den Inhalt der Vollmachten zu informieren. So ist sichergestellt, dass im Fall der Fälle entsprechend Deiner Wünsche gehandelt wird und die Bevollmächtigten im Vorsorgefall die Vollmachten sicher und mit gutem Gefühl umsetzen.

Weitere Informationen rund um rechtskonforme Vollmachten findest Du hier: https://andreaskissel.juradirekt.com.

Empfehlenswert ist für Privatpersonen eine Gesamtvollmacht bestehend aus Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht, Eltern minderjähriger Kinder können die Vormundschaft bei beiderseitigem Ausfall über eine Sorgerechtsverfügung regeln. Für Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer ist darüber hinaus eine Unternehmervollmacht sinnvoll. Zur Durchsetzung von Leistungsansprüchen und dem zielgerichteten Einsatz von Versicherungsleistungen im Worst Case – im Krankheitsfall, bei Berufsunfähigkeit, im Pflegefall, nach einem Unfall oder Todesfall – können Vollmachten unerlässlich werden.

Fazit

Im Betreuungsfall bist Du ohne Vollmachten fremdbestimmt, mit rechtskonformen Vollmachten bleibst Du selbstbestimmt. Eine Vollmacht kann durch ein unvorhergesehenes Ereignis schneller benötigt werden, als erwartet. Schiebe diese wichtige Angelegenheit daher nicht auf die lange Bank. Sorge vor und schütze Dich und Deine Angehörigen vor den rechtlichen sowie finanziellen Folgen. Gerne stehe ich Dir in einem persönlichen Beratungsgespräch zur Verfügung.

https://merkurist.de/mainz/sparticles/andreas-kissel-basiswissen-die-5-wichtigsten-vollmachten-und-verfuegungen_z51

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