Zahnzusatzversicherung – für schöne und gesunde Zähne

Zahnzusatzversicherung – für schöne und gesunde Zähne

Die Gesundheitsreformen der letzten Jahre haben zu weitreichenden Leistungskürzungen bei den Gesetzlichen Krankenkassen geführt. Insbesondere im Bereich der Zähne kann dies schnell teuer werden. Eine Zahnzusatzversicherung bietet tarifabhängig sinnvolle Leistungsergänzungen im Rahmen der Prophylaxe, Zahnbehandlung, Kieferorthopädie und des Zahnersatzes.

 

Die Leistungen der GKV

Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf eine zahnärztliche Behandlung, die zur Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten notwendig ist. Diese Regelversorgung stellt eine absolute Grundversorgung dar und ist ein Kompromiss zwischen medizinisch Machbarem und kassenseitig Bezahlbarem. Die Regelversorgung ist die einfachste Versorgungsform – ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßig.

 

Zahnprophylaxe

Regelmäßige Kontrollbesuche sind die beste Grundlage für Vorbeugungsmaßnahmen. Nur wer konsequent vorbeugt, verringert das Risiko einer Erkrankung der Zähne und des Zahnfleisches. Zur Zahnprophylaxe gehören u.a. die professionelle Zahnreinigung (PZR), Versiegelung, Fluoridierung, Speicheltests zur Keimbestimmung, Kariesrisikodiagnostik sowie das Erstellen eines Mundhygienestatus. Die professionelle Zahnreinigung (PZR) ist die für alle Altersklassen dringend anzuratende Prophylaxeleistung. Man versteht darunter eine mechanische Reinigung der Zähne, die deutlich über die tägliche Zahnpflege hinausgeht. Da sie nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten ist, sind die dafür anfallenden Kosten zwischen 80 und 150 € – je nach Aufwand und Ausführung –selbst zu tragen.

 

Zahnbehandlung

Als Zahnbehandlung gelten konservierende Leistungen wie zum Beispiel die Entfernung harter Zahnbeläge („Zahnsteinentfernung“), Zahnfüllungen, Wurzelkanalbehandlungen sowie kieferchirurgische und parodontologische Leistungen. Sie sind grundsätzlich zuzahlungsfrei und werden von der Krankenkasse übernommen.

 

Zahnersatz

Für Zahnersatz – jegliche Form des Ersatzes fehlender natürlicher Zähne – werden sogenannte „Festzuschüsse“ gezahlt, d.h. feste Beträge abhängig vom Befund. Dabei ist es unerheblich, welche Therapie zur Behandlung gewählt wird. Die Höhe des Festzuschusses entspricht etwa 50% der Kosten der sogenannten Standardtherapie – also der einfachen und „zweckmäßigen“ Lösung. Wer regelmäßig zu Vorsorgeuntersuchungen geht und sein Bonusheft führt, erhöht seinen Festzuschuss bis zu 65%. Als Zahnersatz gelten Zahnprothesen, Zahnkronen, Teilkronen, Zahnbrücken, Stiftzähne, Inlays sowie Implantate.

 

Kieferorthopädie

Die Kieferorthopädie befasst sich mit der Verhütung, Erkennung und Behandlung von Kiefer- und Zahnfehlstellungen. Die Behandlungsbedürftigkeit und somit auch die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen erfolgt auf Basis der fünf kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG 1 bis 5). Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr, wenn die Befundgruppe einen Schweregrad größer als KIG 2 erreicht. Erwachsene erhalten Leistungen bei schweren Kieferfehlbildungen, bei denen kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlungsmaßnahmen erforderlich sind um Kieferfehlbildungen, Anomalien der Bisslage und Zahnstellungsanomalien zu korrigieren.

 

Auf was ist zu achten?

Die volle Tarifleistung besteht erst nach Ablauf einer Wartezeit. Zu unterscheiden sind die allgemeine Wartezeit (drei Monate) für Zahnbehandlungen und Zahnreinigungsmaßnahmen (PZR) und die besondere Wartezeit (acht Monate) für Zahnersatz und kieferorthopädische Maßnahmen. Über die sog. Zahnstaffel begrenzen zudem die meisten Tarife die Erstattungshöchstbeträge in den ersten Vertragsjahren. In Abhängigkeit von der Tarifkalkulation – mit oder ohne Alterungsrückstellungen – sind die Prämien in Abhängigkeit vom Eintrittsalter über die gesamte Laufzeit hin gleichbleibend oder als reine Risikoprämie mit jedem Lebensjahr ansteigend.

 

Zahnzusatzversicherung

Wer die begrenzten Leistungen der Gesetzlichen Krankenkasse durch eine private Zahnzusatzversicherung ergänzen möchte, sollte sich rechtzeitig versichern. Bereits angeratene oder beabsichtigte Zahnbehandlungen, Zahnersatzmaßnahmen oder kieferorthopädischen Behandlung sind nicht mitversichert.

 

WaizmannTabelle

Schöne Zähne gelten heute als Statussymbol ,das äußere Erscheinungsbild der Zähne spielt eine entscheidende Rolle. Ein strahlendes Lächeln ist sympathisch und es symbolisiert Gesundheit und Vitalität. Dabei hat jeder Einzelne individuelle Ansprüche an seine Zähne und an seine Zahnzusatzversicherung. Vergleichen Sie daher selbst über nachfolgenden Link >> WaizmannTabelle und verschaffen Sie sich einen ersten Überblick:

WaizmannTabelle | Erwachsene

WaizmaTabelle | Kinder

WaizmannTabelle | 60Plus

 

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Andreas Kissel | Tel.Nr. 06131-9716818 | mail@andreaskissel.de