Ein Pflegefall hat viele Gesichter

Ein Pflegefall hat viele Gesichter

Ein Pflegefall hat viele Gesichter

Heute sind 2,9 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig – und täglich werden es mehr. Durch einen schweren Unfall oder eine einschneidende Erkrankung kann es dabei Kinder und Erwachsene jeden Alters treffen. Ob jung oder alt, reich oder arm, prominent oder unbekannt. Innerhalb von Sekunden kann ein Unfall das Leben so verändern – so geschehen bei Michael Schumacher oder Samuel Koch – dass danach nichts mehr so ist wie zuvor. Aber auch die Folgen einer OP wie bei Monica Lierhaus oder eine schwere Erkrankung wie bei Rudi Assauer können zu einer dauerhaften Pflegebedürftigkeit führen. Sicher kennst auch Du in Deinem familiären Umfeld oder Bekanntenkreis einen Pflegebedürftigen.

 

Fakten

Die Wahrscheinlichkeit bis ins hohe Alter völlig gesund zu bleiben ist gering, im Alter hingegen pflegebedürftig zu werden sehr hoch. Ein Pflegefall dauert durchschnittlich 7 Jahre und ca. 73% der Pflegebedürftigen möchten zu Hause gepflegt werden. Jeder zweite Bundesbürger hat Angst, an Demenz zu erkranken. Aufgrund der demographischen Entwicklung wird die Zahl der Pflegebedürftigen zukünftig stärker steigen – und damit auch die Kosten. ABER: Die Pflegepflichtversicherung, als Bestandteil der Krankenversicherung, hat schon immer nur einen Teil der anfallenden Kosten finanziert.

 

Pflegebedürftigkeit und ihre Folgen

Tritt der Leistungsfall – der Pflegefall – ein, stellt dies die Betroffenen und Angehörigen vor neue Herausforderungen. Die wenigsten sind auf die Risiken eines Pflegefalls vorbereitet und so kommen zu den psychischen Strapazen oftmals die finanziellen Belastungen.

 

Kostenfalle

Die Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung reichen in der Regel nicht aus, um die durchschnittlich anfallenden Kosten für die Pflege abzudecken. In der Folge entsteht eine finanzielle Lücke, die von der pflegebedürftigen Person oder deren Angehörigen getragen werden muss. Das laufende Einkommen (Gehalt oder Rente) und weitere Vermögenswerte müssen eingesetzt werden – unter Umständen Guthaben aufgelöst und Wohneigentum verkauft werden.

Ein Beispiel: Alexander (35) – Angestellter, verheiratet, zwei Kinder, gutes Einkommen, Ehefrau in Teilzeit, eigene Immobilie mit laufender Finanzierung – ist nach einem Unfall pflegebedürftig in Pflegegrad 3. Trotz der häuslichen Pflege durch seine Frau, ist die umfangreiche Hilfe eines Pflegedienstes notwendig.
Das Einkommen nach Eintritt des Pflegefalls setzt sich wie folgt zusammen: Erwerbsminderungsrente 1.230 Euro, Nettoeinkommen der Frau 1.000 Euro, Kindergeld 388 Euro, Pflegepflichtversicherung 1.298 Euro – macht zusammen 3.916 Euro. Die monatlichen Gesamtausgaben betragen 6.060 Euro, bestehend aus 4.000 Euro Pauschalausgaben der Familie und 2.060 Euro ambulanter Pflegedienst. Es bleibt eine finanzielle Lücke von 2.144 Euro.

Einen Überblick über die durchschnittlich anfallenden Pflegekosten in Rheinland-Pfalz sowie Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung, findest Du hier.

 

Pflegezusatzversicherungen

Eine private Pflegevorsorge bietet daher eine optimale Versorgung im Pflegefall, erhöht die Lebensqualität und schützt das eigene Vermögen beziehungsweise das der Familie. Zu unterscheiden sind drei Produktlösungen: Die Pflegetagegeldversicherung, die Pflegekostenversicherung und die Pflegerentenversicherung. Grundsätzlich gilt, wie bei allen Risikoversicherungen mit Gesundheitsprüfung: Je früher, desto besser. Die frühzeitige Absicherung bringt Vorteile, denn ein geringes Eintrittsalter und ein in der Regel guter Gesundheitszustand bedeuten eine Annahme ohne Erschwernis und einen geringeren Zahlbeitrag.

 

Pflegegrade ersetzen Pflegestufen

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff, der durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSGII) zum 1. Januar 2017 eingeführt wurde, erfasst die individuellen Beeinträchtigungen und Fähigkeiten der Pflegebedürftigen. Anhand von sechs Lebensbereichen (Modulen) werden Personen in einen von fünf Pflegegraden eingestuft. Dazu gehören: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen sowie die Gestaltung des Alltagslebens nebst sozialer Kontakte. Bei der Beurteilung der Pflegebedürftigen liegt dabei ein besonderer Schwerpunkt auf der eigenständigen Versorgung ohne fremde Hilfe im eigenen Umfeld. Die Gesamtpunktzahl der einzelnen Module wird gegeneinander gewichtet.

 

Vollmachten und Verfügungen

Entgegen der weit verbreiteten Meinung besteht in Deutschland keine automatische Vertretungsberechtigung. Falls Du selbst aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit keine Entscheidungen selbstständig treffen kannst, sind Vollmachten und Verfügungen von großer Bedeutung. Empfehlenswert sind eine Vorsorgevollmacht, eine Betreuungsverfügung und eine Patientenverfügung. Weitere Informationen rund um rechtskonforme Vollmachten findest Du hier: https://andreaskissel.juradirekt.com.

 

Fazit

Sorge vor und schütze Dich und Deine Angehörigen vor den finanziellen und rechtlichen Folgen eines Pflegefalls. Schaffe Dir finanzielle Möglichkeiten für eine gute, selbstbestimmte und menschenwürdige Pflege. Sorge schon heute finanziell für einen unbekannten Zeitpunkt vor, indem sich unerwartet Dein Leben oder das Leben Deiner Angehörigen verändert. Darüber möchte ich mit Dir sprechen. Vereinbare jetzt ein kostenfreies Beratungsgespräch.

https://merkurist.de/mainz/sparticles/andreas-kissel-pflegezusatzversicherung-ein-pflegefall-hat-viele-gesichter_4Z1

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