Private Krankenversicherung für alle – TOP-Leistungen für jeden Geldbeutel

Private Krankenversicherung für alle – TOP-Leistungen für jeden Geldbeutel

In Deutschland gibt es zwei Systeme zur Absicherung der Gesundheitskosten: die gesetzliche (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV). Für den Übertritt in eine private Krankenversicherung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Krankenversicherungspflicht

Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz aus dem Jahr 2007 wurde eine allgemeine Versicherungspflicht in Deutschland eingeführt. Daher müssen alle Bürger seit dem 01.01.2009 entweder in der gesetzlichen (GKV) oder in der privaten Krankenversicherung (PKV) versichert sein.

Leistungsunterschiede – GKV vs. PKV

In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind die Leistungen einheitlich für alle Krankenkassen festgelegt. Der Leistungsgrundsatz der GKV folgt dem Sachleistungsprinzip: Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten (Budgetierung). Die Leistungsabrechnung zwischen Arzt und Krankenkasse erfolgt über die Kassenärztlichen Vereinigung. Als Versicherter hast Du daher keine Möglichkeit, den vorgegebenen Versicherungsschutz nach Deinen individuellen Bedürfnissen auszuwählen. Der Leistungsumfang ist in der privaten Krankenversicherung (PKV) frei wählbar. Als Versicherungsnehmer stellst Du Deinen Krankenversicherungsschutz nach Deinen persönlichen Präferenzen individuell zusammen. Dem Kostenerstattungsprinzip der PKV folgend, stellt der Arzt dem Patienten seine Behandlung in Rechnung; Berechnungsgrundlage ist die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. Zahnärzte (GOZ). Die Rechnung kannst Du – zur tarifgemäßen Kostenerstattung – bei Deiner PKV einreichen.

GKV vs. PKV – Leistungsunterschiede auf einen Blick <<

Private Krankenversicherung | PKV  

Freiwillig versicherte Arbeitnehmer mit einem Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2022: 64.350 Euro | 2023: 66.600 Euro), Beamte, Selbstständige, Freiberufler und Studenten haben die Möglichkeit in eine private Krankheitskostenvollversicherung zu wechseln. Eintrittsalter, Gesundheitszustand und persönlicher Leistungsumfang bestimmen den Gesamtbeitrag. Dabei zahlt in der PKV jeder Versicherte einen individuellen Beitrag – auch die mitversicherten Kinder. Die PKV übernimmt – auf Basis der individuell gewählten Tarifleistungen – die anfallenden Kosten der ambulanten, stationären sowie zahnärztliche Behandlung und Unterbringung. Weitere Tarifbausteine wie Krankentagegeld, Krankenhaustagegeld, Kurtarif, Pflegezusatzversicherung und Beitragsentlastungstarif (gegen steigende Beiträge im Alter) runden Deinen Versicherungsschutz optional ab. Die Pflegepflichtversicherung ist – wie auch in der GKV – für alle obligatorisch.

PKV für Beamte
Mit Beginn Ihrer Dienstzeit haben Beamte, Beamtenanwärter und Referendare Anspruch auf Beihilfe. In der Beihilfeverordnung des Bundes und der angeschlossenen Länder gelten unterschiedliche Beihilfebemessungssätze. Die Absicherung der sog. Restkosten erfolgt über eine private Krankenversicherung.

PKV für Selbstständige
Selbstständige und Freiberufler haben grundsätzlich die Wahl, Mitglied einer privaten Krankenversicherung zu werden oder freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse zu sein.

PKV für Arbeitnehmer
Arbeitnehmer mit einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (2022: 64.350 Euro | 2023: 66.600 Euro) haben als freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse die Möglichkeit in die PKV zu wechseln.

PKV für Studenten
Als Student hast Du zu Beginn Deines Studiums die Wahl: Du kannst alternativ zur gesetzlichen die private Krankenversicherung wählen. Diese Entscheidung ist allerdings für den Rest Deines Studiums bindend und kann sogar darüber hinaus wirken.

Optionstarif bzw. Anwartschaft
Studenten oder Arbeitnehmer mit einem Einkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze sichern sich mit einem Optionstarif frühzeitig die Möglichkeit zu einem späteren Zeitpunkt ohne erneute Gesundheitsprüfung in die PKV zu wechseln. Zwischenzeitlich aufgetretene Erkrankungen sind automatisch mitversichert.

Gesetzliche Krankenversicherung | GKV

Rund neunzig Prozent aller Deutschen sind Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse. Die Leistungen der einzelnen Kassen sind zu über 95 Prozent identisch – bezahlt wird das medizinisch Notwendige. Unterschiede bestehen in Service, Zusatzleistungen und Erstattungen. Versichert sind insbesondere abhängig Beschäftigte und Studenten – als Pflichtmitglied oder freiwilliges Mitglied. Die Beitragsbelastung erfolgt nach dem Solidaritätsprinzip – prozentual nach dem Arbeitsentgelt – bis maximal zur Beitragsbemessungsgrenze (2022: 58.050 Euro | 2023: 59.850 Euro). Wer mehr verdient, zahlt auch mehr. Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen sind beitragsfrei mitversichert. Die Gesundheitsreformen der letzten Jahre – mit dem primären Ziel der Kostendämpfung – haben das System der gesetzlichen Krankenversicherung verändert. Der ständige Wandel wird sich aufgrund der demographischen Entwicklung und des medizinischen Fortschritts in den nächsten Jahren in Form von weiteren Leistungskürzungen, Beitragssatzerhöhungen, erhöhten Zuzahlungen und Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze fortsetzen. Für freiwillig GKV-Versicherte mit Höchstbeitrag (ca. 800 Euro Monatsgesamtbeitrag), besteht die Möglichkeit zum Wechsel in die PKV.

>> Zur Interaktiven Kassensuche: GKV-Vergleich <<

Private Krankenzusatzversicherung

Sofern Du einkommens- oder statusbezogen nicht die Möglichkeit hast in die Krankheitskostenvollversicherung zu wechseln, besteht dennoch die Möglichkeit Deinen Versicherungsschutz mit privaten Krankenzusatzversicherungen im ambulanten, stationären oder zahnmedizinischen Bereich individuell zu ergänzen. Somit kannst Du die Leistungen Deiner gesetzlichen Krankenkasse nach Deinem ganz persönlichen Bedarf sinnvoll erweitern. Zusatztarife erstatten beispielsweise alternative Heilmethoden, Heilpraktikerleistungen, Vorsorgeuntersuchungen, hochwertigen Zahnersatz, kieferorthopädische Leistungen, Einbett- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung. Eine Pflegezusatzversicherung deckt die über die Basisleistungen hinaus gehenden Kosten der Pflegepflichtversicherung ab. 

Fazit

Eine pauschale Empfehlung in die PKV zu wechseln oder in der GKV zu bleiben, ist kaum möglich. Viele persönliche Faktoren sowie die Vor- und Nachteile beider Systeme sind zu berücksichtigen. Bleibe selbstbestimmt und wähle den für Dich besten Versicherungsschutz. Gerne unterstütze ich Dich bei Deiner Entscheidung und stehe Dir in einem persönlichen Beratungsgespräch zur Verfügung.

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