Pflegezusatzversicherung – finanzielle Sicherheit für die ganze Familie

Pflegezusatzversicherung – finanzielle Sicherheit für die ganze Familie

Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt seit Jahren kontinuierlich an. Zu den häufigsten Auslösern einer Pflegebedürftigkeit zählen Schlaganfälle, Herzinfarkte, Krebserkrankungen sowie schwere Unfälle. Wird ein Mensch pflegebedürftig, reichen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung häufig nicht aus, um sämtliche Kosten zu decken. Sind die eigenen finanziellen Mittel, einschließlich vorhandener Vermögenswerte wie Immobilien, nicht ausreichend, kann das Sozialamt unter bestimmten Voraussetzungen Angehörige zur Kostenbeteiligung heranziehen. Voraussetzung ist, dass deren Einkommen die gesetzlich festgelegten Freibeträge überschreitet. Unabhängig von der individuellen Situation wirkt sich ein Pflegefall nahezu immer auf das vorhandene Vermögen und den späteren Nachlass aus.

 

Für wen ist eine Pflegezusatzversicherung sinnvoll?

Eine Pflegezusatzversicherung richtet sich an Menschen, die sich selbst und ihre Familie vor den finanziellen Folgen einer späteren Pflegebedürftigkeit schützen möchten. Sie kann helfen, Versorgungslücken zu schließen und Angehörige von finanziellen Belastungen zu entlasten.

 

Welche Formen der Pflegezusatzversicherung gibt es?

Grundsätzlich stehen drei unterschiedliche Absicherungsmodelle zur Verfügung.

Pflegetagegeldversicherung
Bei dieser Variante wird ein fest vereinbarter Tagessatz ausgezahlt, sobald Pflegebedürftigkeit vorliegt. Über die Verwendung des Geldes entscheidet der Versicherte selbst.
Die Leistung orientiert sich am jeweiligen Pflegegrad. Das ausgezahlte Geld kann beispielsweise für einen ambulanten Pflegedienst, Umbauten in der Wohnung oder zur Unterstützung pflegender Angehöriger verwendet werden.
Vorteil: Die Leistung steht zur freien Verfügung und ist nicht an bestimmte Kosten oder Nachweise gebunden.

Pflegekostenversicherung
Die Pflegekostenversicherung (Restkostenversicherung) ergänzt die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Je nach Tarif werden entweder bestimmte Prozentsätze der verbleibenden Kosten oder die Restkosten bis zu einer vereinbarten Höchstgrenze übernommen.
Dabei gilt: Fällt die Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung gering aus, kann sich dies auch auf die Leistung des privaten Tarifs auswirken.
Erstattet werden grundsätzlich nur tatsächlich entstandene und nachgewiesene Kosten, beispielsweise durch Rechnungen eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegedienstes. Unterkunfts- und Verpflegungskosten sind häufig nicht Bestandteil der Erstattung.
Wird die Pflege überwiegend von Angehörigen oder Freunden übernommen, fallen die Leistungen in vielen Tarifen geringer aus als bei der Betreuung durch professionelle Pflegedienste.
Wichtig: Die Leistung ist an konkrete Pflegekosten gebunden und setzt entsprechende Nachweise voraus.

Pflegerentenversicherung
Bei einer Pflegerentenversicherung erhält die versicherte Person im Pflegefall eine vorher festgelegte monatliche Rente. Die Auszahlung erfolgt unabhängig von den tatsächlichen Pflegekosten, dem Pflegeort oder der Person, die die Pflege übernimmt. Die Höhe der Rente richtet sich ausschließlich nach dem festgestellten Pflegegrad. Diese Form der Absicherung wird über einen Lebensversicherer kalkuliert. Im Gegensatz zu vielen Krankenversicherungstarifen können zugesagte Leistungen später nicht über Beitragsanpassungsklauseln verändert werden. Dadurch liegen die Beiträge häufig etwas höher. Zusätzlich profitieren Versicherte in der Regel von einer Überschussbeteiligung. Diese kann entweder zur Erhöhung der Leistungen oder zur Reduzierung der Beiträge genutzt werden.

 

Kosten

Die Kosten für häusliche ambulante Pflege durch einen Pflegedienst unterscheiden sich je nach Region, Pflegedienst und Umfang der benötigten Leistungen erheblich.
Berechnet werden beispielsweise:

  • Hilfe beim An- und Auskleiden
  • Körperpflege
  • Mund- und Zahnpflege
  • Rasieren und Kämmen
  • Teil- oder Ganzkörperwäsche
  • Unterstützung beim Transfer und bei der Mobilität

Zusätzlich können Anfahrtskosten anfallen. Nach Abzug der Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung verbleibt häufig ein erheblicher Eigenanteil.

Auch bei vollstationärer Pflege im Pflegeheim bleibt trotz gesetzlicher Leistungen ein erheblicher Eigenanteil bestehen. Beispielhafte durchschnittliche monatliche Eigenanteile:

Pflegegrad Eigenanteil
Pflegegrad 1 2.869 €
Pflegegrad 2 3.108 €
Pflegegrad 3 3.108 €
Pflegegrad 4 3.108 €
Pflegegrad 5 3.108 €

Zusätzlich gewährt die Pflegekasse bei stationärer Pflege einen Leistungszuschlag, dessen Höhe von der bisherigen Aufenthaltsdauer im Pflegeheim abhängt:

  • bis 12 Monate: 15 %
  • mehr als 12 Monate: 30 %
  • mehr als 24 Monate: 50 %
  • mehr als 36 Monate: 75 %

Der Zuschlag bezieht sich auf den pflegebedingten Eigenanteil.

 

Wie wird der Beitrag berechnet?

Für die Beitragshöhe sind insbesondere drei Faktoren maßgeblich:

  • Alter bei Vertragsabschluss
  • gewünschte Absicherungshöhe
  • Gesundheitszustand bei Antragstellung

Je jünger und gesünder eine Person beim Vertargsabschluss ist, desto günstiger fällt die Prämie in der Regel aus.

Wie erfolgt die Einstufung in einen Pflegegrad?

Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit erfolgt in der gesetzlichen Pflegeversicherung durch den Medizinischen Dienst.
Unterschieden werden fünf Pflegegrade:

  • Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung mit besonders hohem Pflegeaufwand

Private Versicherer orientieren sich bei der Einstufung entweder an der Entscheidung des Medizinischen Dienstes oder verwenden eigene vertraglich festgelegte Kriterien.

 

Welche Leistungen bietet die gesetzliche Pflegeversicherung?

Die gesetzliche Pflegeversicherung unterscheidet zwischen:

  • häuslicher Pflege
  • teilstationärer Pflege
  • vollstationärer Pflege

Bei häuslicher Pflege kann unter bestimmten Voraussetzungen Pflegegeld beantragt werden, wenn die Versorgung durch Angehörige erfolgt. Zusätzlich steht Pflegebedürftigen aller Pflegegrade im ambulanten Bereich ein zweckgebundener Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich zur Verfügung. Die gesetzliche Pflegeversicherung stellt eine wichtige Grundversorgung dar. In vielen Fällen reicht sie jedoch nicht aus, um die tatsächlichen Pflegekosten vollständig abzudecken. Eine private Pflegezusatzversicherung kann helfen, diese Versorgungslücke gezielt zu schließen und das eigene Vermögen sowie die Familie vor finanziellen Belastungen zu schützen.