Geld (richtig) anlegen

Geld (richtig) anlegen

Geldanlage ist in Zeiten der Unsicherheit – insbesondere seit Ausbruch der Finanzmarktkrise in 2007 – ein sensibles Thema. Der Gesetzgeber schützt nun Anleger und Kunden durch schärfere Regulierungen und Offenlegungspflichten in vielen Bereichen der Finanz- und Vermögensanlagen.

Gesetzliche Neuregelungen

Unabhängig davon, ob Finanzanlagen über Banken, Finanzvertriebe oder freie Berater vermittelt werden, gelten künftig für alle dieselben Spielregeln. Der Verbraucherschutz ist im Zusammenhang mit der Anlage in Wertpapieren deutlich verbessert worden. Das Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) bzw. die Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) – als gesetzliche Grundlage – verpflichten zu einer anlage- und anlegergerechten Beratung sowie zur Einholung und Dokumentation von Kundenangaben bzgl. seiner Erfahrungen, Anlageziele, Vermögensverhältnisse und Risikobereitschaft.

 

Neue Anforderungen

Eine anlage- und anlegergerechten Beratung sollte – auch in der Vergangenheit bereits – die Basis einer seriösen Anlageempfehlung sein. In Folge der Finanzmarktkrise wurden allerdings auch die negativen Auswirkungen der in der Vergangenheit erfolgten „Beratungen“ bzw. „reinen Produktverkäufe“ offensichtlich. Der Forderung nach einer transparenten und bedarfsgerechten Anlageberatung folgte die Einführung der neuen gesetzlichen Bestimmungen. Der Gesetzgeber stellt dabei gesteigerte Anforderungen an die Beratungs- und Dokumentationspflichten eines Finanzanlagenvermittlers: Beim ersten Geschäftskontakt muss dieser dem Kunden statusbezogene Angaben (Name und Anschrift, Art der Erlaubnis nach der gültigen Gewerbeordnung, Anbieter zu deren Anlagen Beratungen erfolgen, etc.) klar und verständlich in Textform mitteilen. Rechtzeitig vor Abschluss eines Anlagegeschäfts muss der Vermittler dem Anleger Informationen hinsichtlich der Risiken, Kosten und Nebenkosten (inkl. Gebühren, Provisionen, Auslagen, etc.) der in Frage kommenden Anlagen sowie auch über mögliche Interessenskonflikte zur Verfügung stellen. Im Rahmen einer Anlageberatung bzw. vor einer Anlagevermittlung muss der Vermittler alle notwendigen Informationen über Kenntnisse und Erfahrungen in Bezug auf Finanzanlagen, die Anlageziele sowie die finanziellen Verhältnisse des Anlegers einholen, um eine geeignete Anlage zu empfehlen. Entscheidend ist hierbei, ob eine Anlage den Zielen des Anlegers entspricht, etwaige Risiken finanziell tragbar und auch mit den Kenntnissen des Anlegers zu verstehen sind. Der Anleger erhält über jede Beratung oder Vermittlung ein schriftliches Protokoll sowie schon vor Abschluss eines Geschäfts die entsprechenden Produktinformationsblätter („Beipackzettel“).

Beratungsprozess

Der Beratungsprozess in der Praxis – von der Anfrage bis zum Abschluss und der Vermittlung einer Finanzanlage – lässt sich im Wesentlichen mit folgenden Fragestellungen und Abhandlungen beschreiben:

  • Welches sind die Ziele und Wünsche, die der Kunde mit der Anlage seines Kapitals verfolgt?
  • Wie steht dies zum tatsächlichen Bedarf des Kunden (Bedarfsanalyse) und welches Risiko kann er auf sich nehmen (Risikotragfähigkeit)?
  • Kundenbedarfsgerechte und risikoadjustierte Produktauswahl
  • Information (verständliche Aufklärung) des Kunden über das/die vorgeschlagene/n Produkt/e
  • Vertragsabschluss und Dokumentation des Beratungs-/Vermittlungsprozesses

 

Fazit

Wer sein Geld „richtig“ anlegen will, muss sich zwangsläufig intensiv mit seinen persönlichen Zielen und Zielvorgaben aber auch mit den zur Verfügung stehenden Anlagemöglichkeiten beschäftigen. Die neuen gesetzlichen Bestimmungen und Anforderungen im Rahmen der Beratungs- und Dokumentationspflichten sind dabei für Anleger und Vermittler gleichermaßen von Vorteil. Die regelmäßige Überprüfung einzelner Anlageentscheidungen wird damit allerdings nicht hinfällig – im Gegenteil – aufgrund der aktuellen Begebenheiten an den Kapitalmärkten ist diese mehr denn je zu empfehlen.

erschienen: STUZ-Ausgabe 1571

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