Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zur Absicherung der eigenen Arbeitskraft ist existenziell wichtig. Vielen Menschen fehlt es an der Vorstellungskraft was es heißt, berufsunfähig zu werden – den letzten Beruf nicht mehr ausüben zu können. Für die meisten von uns ist das oft kaum vorstellbar. Eine Vielzahl an Fragezeichen, die bei einer erfolgreichen „Verdrängungsstrategie“ unbeantwortet bleiben: Was sind die Ursachen für Berufsunfähigkeit? Wie hoch ist das eigene Risiko eines Arbeitskraftverlustes genau? Wie hoch ist der Gegenwert meiner Arbeitskraft bis zum Renteneintritt? Was zahlt der Staat? Was sind mögliche alternative Absicherungsformen? Wie viel Geld bleibt dann noch übrig? Und viele Fragen mehr…
Jetzt Kontakt aufnehmen, Termin vereinbaren und beraten lassen.

 

Andreas Kissel - Top-Berater für Versicherungen zur Berufsunfähigkeit

 

Antworten auf die drei wichtigsten Fragen:

Wann genau ist man berufsunfähig?
Berufsunfähig ist grundsätzlich, wer seinen erlernten Beruf oder eine vergleichbare Tätigkeit durch Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfall nicht mehr ausüben kann.

Welche Rolle spielen aktuelle und frühere Erkrankungen?
Verschweigt man im Rahmen der Risikoprüfung eine Vorerkrankung, erhält man bei Berufsunfähigkeit unter Umständen keine Versicherungsleistungen.

Kann man sich auch anders absichern?
Sollte der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht möglich sein, gibt es Alternativen. Sinnvoll können zum Beispiel die Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder die Grundfähigkeitsversicherung sein.

 

Risikoprüfung

Eine bedarfsgerechte Absicherung gegen Berufsunfähigkeit berücksichtigt die persönlichen wie finanziellen Rahmenbedingungen des Versicherten. Prämienrelevante Faktoren sind u.a.:

  1. Eintrittsalter
  2. BU-Rentenhöhe
  3. Endalter/Versicherungsdauer
  4. Berufsgruppeneinstufung [Ausbildung/Studium/Tätigkeit]
  5. risikoreiche Hobbys

Diese sind – wie weitere Leistungsmerkmale (z.B. Passivdynamik, Nachversicherungsgarantien o.ä.) – individuell festzulegen. Auf Basis der gewünschten Leistungen und Rahmenbedingungen erfolgt die Auswahl des geeigneten Tarifes. Zur Antragstellung gehört dabei auch immer eine Gesundheitsprüfung. Diese erfolgt anhand verschiedener Fragen zum Gesundheitszustand und zur Krankheitsvorgeschichte; der Abfragezeitraum bezieht sich in der Regel auf die letzten fünf (ambulant) bzw. zehn (stationär) Jahre vor Antragstellung. Liegen relevante Einschrankungen vor (Diagnose, Behandlung, Medikation, OPs, etc.) müssen darüber detaillierte Angaben gemacht werden.

 

Risikovoranfrage

Bei einer komplexeren Krankheitsvorgeschichte ist es sinnvoll, im Rahmen einer Risikovoranfrage bei den relevanten Versicherungsgesellschaften ein Vorab-Votum hinsichtlich Versicherbarkeit und Konditionen einzuholen. So vermeiden Sie bereits im Vorfeld der Beantragung eine Annahme zu erschwerten Bedingungen (wie z.B. Risikozuschlag, Ausschlussklausel oder gar Ablehnung), die Sie im Zweifelsfall bei weiteren Anträgen angeben müssen. Ich nutze dabei die Möglichkeiten mittels online-Risikoprüfung über vers.diagnose, RiVa, Quick Risk oder e-Votum sowie der manuellen Risikovoranfrage bei einer Vielzahl an Gesellschaften.

 

BU mit vereinfachter Gesundheitsprüfung

Immer wieder gibt es Sonderaktionen einzelner BU-Versicherer mit vereinfachten Gesundheitsfragen für den Antragsteller. Diese Möglichkeit zur Absicherung der eigenen Arbeitskraft – insbesondere bei gewissen Vorerkrankungen – kann u.U. für Sie von Interesse sein. Gerne informiere ich Sie über die Möglichkeiten und aktuellen Angebote.

 

Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Die Versicherung dient als Absicherung, wenn der Versicherte nicht mehr in der Lage ist, irgendeine Tätigkeit regelmäßig und dauerhaft auszuüben. Anders als bei einer Berufsunfähigkeitsversicherunghaben der bisher ausgeübte Beruf und das bislangerzielte Einkommen keinerlei Bedeutung.

 

Dread-Disease-Versicherung

Der englische Begriff „Dread Disease“ bedeutet soviel wie „schwere Krankheit“. Die Versicherungsleistung ist im Regelfall eine einmalige Kapitalleistung, die bei Eintritt einer der vertraglich definierten Krankheiten gezahlt wird. Wann die Versicherung konkret leistet, hängt vom jeweiligen Tarif ab. Grundsätzlich gilt: Je mehr Krankheiten abgedeckt sind, desto höher ist der Versicherungsbeitrag. Diese Versicherung kann zur Deckung von Kosten durch z. B. aufwendige Behandlungsmethoden oder den Verlust der Arbeitskraft beitragen. Der Versicherte erhält den nötigen finanziellen Spielraum, um Umbauten oder berufliche Umorientierung durchführen zu können.

 

Funktionsinvaliditätsversicherung (Multi-Risk-Versicherung)

Hier entscheidet die Schwere der aufgetretenen Erkrankung. Der Versicherte erhält eine monatliche Rente, wenn er durch Unfall oder Organschäden invalide wird, bestimmte Körperfunktionen verliert (z.B. nicht mehr gehen oder hören kann) oder pflegebedürftig wird. Voraussetzung für die Zahlung der Rente ist meist, dass die Erkrankung dauerhaft und nicht heilbar ist. Psychische Erkrankungen sind ausgeschlossen.

 

Grundfähigkeitsversicherung

Die Grundfähigkeitsversicherung leistet bei Verlust bestimmter Fähigkeiten eine monatliche Rente. Zu diesen Fähigkeiten zählen zum Beispiel das Sehen, Sprechen, Gehen, Autofahren und Treppensteigen. Die Grundfähigkeiten, die versichert sind, werden im Vertrag genau definiert.