Risikovoranfrage

Risikovoranfrage

Gesundheitsfragen und Gesundheitszustand

Bei der Absicherung biometrischer Risiken – wie Krankheit, Berufsunfähigkeit, Pflege, Unfall und Tod –  ist der Gesundheitszustand der zu versichernden Person von größter Bedeutung. Die Beantragung einer Versicherung zu den genannten Risiken erfolgt mittels Antrag und den darin aufgeführten Gesundheitsfragen. Je nach Versicherungssparte sind die Fragestellungen ausführlicher und Zeiträume umfassender. Diese sind vollumfänglich und wahrheitsgemäß zu beantworten, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden.
Aber: Wissen Sie, wann Sie wo bei welchem Arzt waren? Welche (genaue) Diagnose Ihr Arzt in Ihrer Krankenakte notiert hat? Welche Medikation und Behandlung Ihr Arzt im weiteren Verlauf verordnet hat? Seit wann Sie leistungs- und beschwerdefrei sind? Liegen Ihnen bei weiterführenden Untersuchungen entsprechende Arzt-/Befund-/Entlassungsberichte, Laborwerte nebst bildgebendem Material vor? Ist die Erkrankung vollständig ausgeheilt?
Sofern Ihnen nicht alle Informationen zur vollständigen und wahrheitsgemäßen Beantwortung der Gesundheitsfragen vorliegen, ist die Aufarbeitung der eigenen Krankenhistorie notwendig. Kontaktieren Sie Ihre Krankenversicherung, die Kassenärztliche Vereinigung, Ihren Hausarzt und/oder direkt den behandelnden Facharzt zum Abgleich der Ihnen bekannten Informationen; als Versicherter und Patient haben Sie das Recht auf Herausgabe der gespeicherten Daten.

 

Umfängliche Informationen

Für eine valide Aussage nach erfolgter Risikoprüfung durch eine Versicherungsgesellschaft benötigen wir im Vorfeld vollumfängliche Informationen. Die Aufbereitung mittels Frage- und Erfassungsbögen, Arzt-/Befund-/Entlassungsberichten, Laborwerten und bildgebendem Material, ggf. Eigenwahrnehmung, dient dazu ein bestmögliches Ergebnis zur Absicherung zu erhalten. Einzelne Versicherungsgesellschaften beurteilen Krankheitsbilder, Diagnosen, Behandlungen aber auch oftmals sehr unterschiedlich. Daher ist eine anonyme Risikovoranfrage vor Antragstellung meist der einzige Weg – ohne Nachteile für die versicherte Person – ein Votum zur Versicherbarkeit zu erhalten. Das Ziel ist immer eine „normale Annahme“ ohne Erschwernis zu erreichen.

 

Risikovoranfrage

Zur Antragstellung für eine Private Krankenversicherung (PKV), Berufsunfähigkeitsversicherung, Pflegezusatzversicherung, Unfallversicherung oder Risikolebensversicherung gehört immer auch eine Gesundheitsprüfung. Diese erfolgt anhand verschiedener Fragen zum Gesundheitszustand und zur Krankheitsvorgeschichte; der Abfragezeitraum bezieht sich in der Regel auf die letzten fünf (ambulant) bzw. zehn (stationär) Jahre vor Antragstellung. Liegen relevante Einschränkungen vor (Diagnose, Behandlung, Medikation, OPs, etc.), müssen darüber detaillierte Angaben gemacht werden. Bei einer komplexeren Krankheitsvorgeschichte ist es sinnvoll, im Rahmen einer breit angelegten, anonymen Risikovoranfrage bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften ein Votum hinsichtlich Versicherbarkeit und Konditionen einzuholen. Meine Erfahrungen durch eine Vielzahl an Risikovoranfragen in der Vergangenheit zeigen ein breites Spektrum an unterschiedlichen Rückmeldungen der Versicherungen:

  • Ablehnung/nicht versicherbar
  • Rückstellung (erneute Prüfung in 2-3 Jahren)
  • Ausschlussklausel
  • Ausschlussklausel und prozentualer Risikozuschlag
  • prozentualer Risikozuschlag
  • normale Annahme

Die einzelnen Versicherungsgesellschaften beurteilen den Gesundheitsstatus und die Krankheitsbilder oftmals sehr unterschiedlich. Das Ziel ist immer eine „normale Annahme“ ohne Erschwernis zu erreichen. Ohne eine vorherige Risikovoranfrage käme es einem Lotteriespiel gleich, zu welchen Bedingungen und Konditionen ein Versicherer das angefragte Risiko zeichnet. Gehen Sie den sicheren Weg über die anonyme Risikovoranfrage mit Andreas Kissel, um eine Einschätzung des Marktes zu erhalten.

 

Vereinfachte Gesundheitsprüfung

Sonderaktionen einzelner Versicherer zur Berufsunfähigkeitsversicherung und Risikolebensversicherung mit vereinfachter Gesundheitsprüfung bieten unter bestimmten Voraussetzung oder bei Eintritt eines bestimmten Ereignisses (wie z.B. der Geburt/Adoption eines Kindes, Immobilienfinanzierung oder Praxisfinanzierung) die Möglichkeit zum Versicherungsschutz mit einigen wenigen Gesundheitsfragen. Die dabei geltenden Rahmenbedingungen wie max. Höchsteintrittsalter, max. Absicherungssumme sind zu beachten. Für weitere, detailliertere Informationen nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf.