Anlageberatung

Anlageberatung

Wie sieht eine typische Anlageberatung aus?

Die Beratung erfolgt in vier Schritten:
1. Einholung der erforderlichen Kundeninformationen
2. Information des Kunden über alle wesentlichen Umstände
3. Zusammenführen von Kundeninformationen und Erstellung einer Anlageempfehlung bzw. Empfehlung eines geeigneten Produktes
4. Erstellen des Beratungsprotokolls und Dokumentation

 

Welche Informationen erteilen Sie mir als Anlageberater?

Sie definieren Ihre Anlageziele:

  • Verfolgen Sie besondere Ziele mit Ihrer Anlage (z.B. Vermögensaufbau, um zu einem späteren Zeitpunkt eine Immobilie zu erwerben oder ein Studium zu finanzieren)?
  • Geht es Ihnen um Liquiditätsreserve, Vermögensaufbau oder Altersvorsorge?
  • Wie ausgeprägt ist Ihre Risikobereitschaft?
  • Sind Ihnen ökologische und soziale Aspekte bei Ihrer Anlageentscheidung wichtig?
  • Haben Sie Interesse an Anlagen von Unternehmen mit nachhaltiger Unternehmensführung?
  • Ist die Anlage fristgebunden?

 

Wie ist der Status Ihrer finanziellen Verhältnisse?

  • Wie hoch ist Ihr Geldvermögen?
  • Wie hoch Ihr Wertpapiervermögen?
  • Haben Sie weiteres Vermögen (z.B. Immobilien)?
  • Welche regelmäßigen Einkünfte erzielen Sie (z.B. Gehalt, Mieteinnahmen, Kapitaleinkünfte)?
  • Welche regelmäßigen Verpflichtungen haben Sie (z.B. Miete, Darlehen, Unterhaltszahlungen)?

 

Welche Kenntnisse und Erfahrungen haben Sie?

  • Wie gut kennen Sie sich mit Finanzinstrumenten und Finanzdienstleistungen aus?
  • Mit welchen Finanzinstrumenten und Finanzdienstleistungen haben Sie Erfahrung?
  • Über welchen Zeitraum haben Sie Ihre Erfahrungen gesammelt?
  • Wie viele Geschäfte haben Sie in den vergangenen Jahren getätigt?
  • Welche Anlagesummen (einmalig und/oder regelmäßig) haben Sie eingesetzt?
  • Haben Sie Erfahrung mit Kapitalanlagen in Fremdwährungen?

Diese und weitere Fragen dienen dazu, ein möglichst umfassendes Bild mit Blick auf Ihre Anlageziele zu erhalten. Die Angaben zu Ihren Anlagezielen, finanziellen Verhältnissen,
Kenntnissen und Erfahrungen, Ihrer Risikotoleranz und Risikotragfähigkeit sowie Ihren Nachhaltigkeitspräferenzen sind die Grundlage meiner Anlageberatung. Durch Ihre aktive Mitwirkung erhalte ich als Berater alle relevanten Informationen für eine zeilgerichtete Anlageempfehlung.

 

Welche Informationen gebe ich Ihnen als Ihr Berater?

Vor Beginn meiner Beratung informiere ich Sie in meiner Erstinformation, über meinen Status als Berater. Meine Zulassungen umfassen nachfolgende Erlaubnisse:

Erlaubnis gemäß § 34c GewO Abs. 1 Gewerbeordnung
(Immobilienmakler, Darlehensvermittler)

Erlaubnis gemäß § 34d GewO Abs. 1 Gewerbeordnung
(Versicherungsvermittlernummer: D-M0MD-Z4NZ9-16)

Erlaubnis gemäß § 34f GewO Abs. 1 S. 1 Gewerbeordnung
(Finanzanlagenvermittlernummer: D-F-152-TWZ2-85)

Erlaubnis gemäß § 34i GewO Abs. 1 S. 1 Gewerbeordnung
(Immobiliendarlehensvermittlernummer: D-W-152-BQNK-47)

www.vermittlerregister.info

Im Rahmen meiner Anlageberatung erhalten Sie neber der Anlageempfehlung alle wesentlichen Informationen zur Anlage. Dazu zählen auch Informationen über die Kosten des angebotenen Finanzinstruments, meiner Dienstleistung und deren Auswirkungen auf die Rendite. Das Basisinformationsblatt (KID) stellt Ihnen wesentliche Informationen über das jeweilige Anlageprodukt zur Verfügung. Diese Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um Ihnen dabei zu helfen, die Art, das Risiko, die Kosten sowie die möglichen Gewinne und Verluste des jeweiligen Produkts zu verstehen und es mit anderen Produkten zu vergleichen.

 

Welche Produkte darf ich Ihnen als Anlageberater empfehlen?

Als registrierter Finanzanlagenvermittler mit der Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 S. 1 GewO berate und vermittle ich im Bereich der Anteilen oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen, offenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen offenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen.
Als Ihr Berater empfehle ich Ihnen nur die Finanzinstrumente, die für Sie geeignet sind. Die Anlageempfehlung entspricht dabei Ihren Anlagezielen, die Anlagerisiken müssen für Sie tragbar sein und Sie müssen die Risiken mit Ihren Kenntnissen und Erfahrungen verstehen können.

 

Welchen Zweck hat eine Geeignetheitserklärung?

Vor der Durchführung von Wertpapierdienstleistungen bin ich als Berater/Finanzanlagenvermittler gesetzlich verpflichtet, Angaben über Ihre persönlichen Daten, Ihre finanziellen Verhältnisse, Kenntnisse und Erfahrungen in Geschäften mit Finanzinstrumenten, über Ihre Anlageziele, die Anlagedauer, Ihre Risikobereitschaft, Risikoneigung und Verlusttoleranz zu erfassen, soweit dies zur Wahrung Ihrer Interessen und im Hinblick auf Art und Umfang der beabsichtigten Geschäfte erforderlich ist. Diese Informationen werden benötigt, um den gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen zu können, ein für Sie geeignetes Finanzinstrument oder eine für Sie geeignete Wertpapierdienstleistung empfehlen zu können.
Als Ihr Berater prüfe ich, ob die Empfehlung Ihren Anlagezielen und Ihrer Risikobereitschaft entspricht, die hieraus erwachsenen Anlagerisiken für Sie entsprechend Ihren Anlagezielen finanziell tragbar sind und Sie mit Ihren Kenntnissen und Erfahrungen die hieraus erwachsenden Anlagerisiken verstehen können.

 

Welche Aufzeichnungen gibt es?

Eine Beratung oder Auftragserteilung wird – unter Berücksichtigung aller relevanten Angaben – dokumentiert. Dabei ist Ihre Mitwirkung unerlässlich. Prüfen Sie die Unterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere die Angaben zu Ihrer persönlichen Situation, Ihren Anlagezielen, finanziellen Kenntnissen und Erfahrungen sowie zu Ihrer wirtschaftlichen Situation. Berücksichtigen Sie auch eigens die richtige Abwägung zwischen höheren Ertragschancen und der Sicherheit einer Anlage. Grundsätzlich gilt: Kaufen Sie nicht etwas, was Sie nicht verstanden haben! Ich informiere und berate Sie transparent, fair und unabhängig.