Arbeitskraftabsicherung – Alternativen zur BU-Versicherung

Arbeitskraftabsicherung – Alternativen zur BU-Versicherung

Die Möglichkeiten der Arbeitskraftabsicherung

Um im Fall einer Berufsunfähigkeit den gewohnten Lebensstandard halten zu können, ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung empfehlenswert. Sie zahlt die versicherte Berufsunfähigkeitsrente, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausgeübt werden kann. Menschen mit Vorerkrankungen oder Behinderungen haben es allerdings oft schwer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen oder erhalten eine entsprechende Versicherungspolice nur mit Leistungsausschlüssen für ihre Beschwerden. Für Menschen, die beispielsweise im Handwerk tätig sind und körperlich schwer arbeiten, ist eine Versicherung hingegen mitunter sehr teuer.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung sollte aus Leistungsgesichtspunkten immer die erste Wahl sein, denn sie sichert zuverlässig ab, wenn der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Wer allerdings aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund des Berufes keine oder keine bezahlbare Berufsunfähigkeitsversicherung erhält, sollte sich nach anderen Absicherungsmöglichkeiten umsehen. Die Varianten zur Arbeitskraftabsicherung machen für den einen oder anderen ergänzend oder alternativ durchaus Sinn.

Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung bezieht sich ausschließlich auf die Leistungsfähigkeit im Arbeitsleben. Für die meisten Versicherer gilt die versicherte Person als erwerbsunfähig, wenn sie nicht mehr als drei Stunden täglich irgendeinen Beruf ausüben kann. Wie bei der staatlichen Erwerbsminderungsrente zählt hierbei nicht der aktuelle Beruf. Kann zum Beispiel ein Manager nicht mehr in seinem Beruf hingegen noch als Nachtwächter arbeiten, ist er nicht erwerbsunfähig. Die Versicherung würde in diesem Fall nicht zahlen. Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung kann gegebenenfalls für einen Selbstständigen sinnvoll sein, der Angestellte beschäftigt. Denn eine Berufsunfähigkeitsversicherung verlangt unter Umständen von ihm, dass er bei gesundheitlichen Problemen den Betrieb so umorganisiert, dass seine Angestellten Aufgaben übernehmen können. Die Versicherung zahlt dann oft erst, wenn er erwerbsunfähig ist. Auch für Menschen, die körperlich arbeiten, kann eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung eine bezahlbare Alternative sein. Die Beiträge sind in der Regel günstiger als bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Gesundheitsprüfung ist bei einigen Versicherungen vereinfacht. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Kunde in jedem Fall eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung erhält.

Grundfähigkeitsversicherung

Mit der Grundfähigkeitsversicherung werden elementare Grundfähigkeiten abgesichert. Die Versicherung zahlt, falls eine oder mehrere dieser Grundfähigkeiten nicht mehr ausgeübt werden kann – beispielsweise das Sehen, Sprechen oder Gehen. Welche Fähigkeiten genau versichert sind, ist in den jeweiligen Versicherungsbedingungen geregelt. Es gibt auch Versicherer, die eine Versicherungsleistung zahlen, sobald ein bestimmter Pflegegrad der gesetzlichen Pflegeversicherung erreicht wird. Die Ausübung des Berufes ist nicht relevant für den Erhalt der Versicherungsleistung. Aus diesem Grund bietet die Grundfähigkeitsversicherung nur einen eingeschränkten Schutz. So muss eine Fähigkeit in der Regel für einen Zeitraum von voraussichtlich mindestens zwölf Monate komplett verloren sein, um eine Versicherungsleistung zu erhalten. Bestehen etwa nur Schwierigkeiten eine Treppe hochzulaufen, gilt diese Fähigkeit nicht als verloren. Durchaus positiv ist hingegen, dass die Leistungsvoraussetzungen klar definiert sind und somit deutlich weniger streitanfällig als bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind.
Sollte der Beruf trotz Verlust einer der definierten Grundfähigkeit weiter ausgeführt werden können, zahlt die Versicherung eine einmal bewilligte Rente weiter. Eine Grundfähigkeitsversicherung kann zum Beispiel eine Alternative für körperlich schwer arbeitende Menschen sein, für die eine Berufsunfähigkeitspolice zu teuer ist. Auch für Teilzeitbeschäftigte kann eine solche Police Sinn machen, da die Leistungsvoraussetzung in der Berufsunfähigkeitsversicherung (zu 50 Prozent der zuletzt ausgeübten Tätigkeit nicht mehr nachgehen zu können) bei dieser Zielgruppe deutlich schwerer zu erreichen ist als bei Vollzeitbeschäftigten.

Dread-Disease-Versicherung

Die Dread-Disease-Versicherung – auch als Schwere-Krankheiten-Versicherung bezeichnet – ist ein Schutz vor den finanziellen Folgen einer schweren Krankheit. Im Gegensatz zu der Grund- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist hier keine monatliche Rente, sondern eine Einmalzahlung versichert. Die Versicherung zahlt eine festgelegte Versicherungssumme aus, falls eine bestimmte Krankheit diagnostiziert wird. Jede Versicherungsgesellschaft hat einen anderen Katalog der versicherten Krankheiten. Hierzu zählen etwa bestimmte Krebserkrankungen, ein Schlaganfall, Herzinfarkt oder Parkinson. Die Versicherung zahlt im Leistungsfall nur dann, wenn die Krankheit in den Versicherungsbedingungen auch aufgeführt ist. Mit der Einmalzahlung können dann private Behandlungen oder notwendige Umbauten im Haus oder in der Wohnung finanziert werden. Die Auszahlung ist hierbei steuerfrei. Da die Dread Disease Versicherung nur bei bestimmten Krankheitsbildern leistet und kein Tarif nahtlos alle schweren Erkrankungen abdeckt, ist der Versicherungsschutz lückenhaft. Die Gesundheitsprüfung ist zumeist einfacher als bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Des Weiteren ist klar geregelt, wann die Versicherungssumme fällig wird: Wird eine der versicherten Krankheiten vom Arzt diagnostiziert, wird das Geld ausgezahlt.

Funktionsinvaliditätsversicherung

Die Funktionsinvaliditätsversicherung, die auch als Multi-Risk-Police bezeichnet wird, ist ein Sonderfall. Die fünf auslösenden Faktoren – Unfall, Verlust von Grundfähigkeiten, Einschränkung lebenswichtiger Organe, Eintritt schwerer Erkrankungen und Pflegebedürftigkeit – führen unter bestimmten Voraussetzungen zu einer zeitlich befristeten oder lebenslangen Rentenzahlung durch den Versicherer. Die Vorteile der Funktionsinvaliditätsversicherung liegen in dem umfangreichen Schutz bestimmter und klar definierter Krankheitsbilder. Außerdem ist die Gesundheitsprüfung nicht so umfangreich wie bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Daher haben Menschen mit bereits bestehenden gesundheitlichen Problemen eher die Chance Versicherungsschutz zu bekommen. Auch für Arbeitnehmer mit körperlicher Tätigkeit für und Kleinkinder kann die Funktionsinvaliditätsversicherung eine Alternative sein. Obwohl diese Versicherung aus mehreren Einzelbausteinen besteht, bleibt der Schutz im Vergleich zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung lückenhaft, denn beispielsweise bei psychischen Krankheiten oder Rückenleiden zahlt die Versicherung in der Regel nicht. Funktionsinvaliditätsversicherung sind Produkte, die von Sachversicherern angeboten werden. Bedingungsgemäß besteht für einige Versicherer aufgrund Veränderungen in der Schadenhäufigkeit eine Möglichkeit die Verträge zu kündigen oder die Beiträge und/oder Leistungen beliebig anzupassen. Einige Bedingungen beinhalten auch beides.

Absicherung der Arbeitskraft

Führen Vorerkrankungen oder die Berufsgruppe dazu, dass kein Versicherungsschutz gewährt wird oder zu einem hohen Beitrag führt, sollte geprüft werden, welche Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung in Frage kommen. Zu bedenken ist trotzdem, dass keine der betrachteten Versicherungen einen adäquaten Ersatz für eine Berufsunfähigkeitsversicherung darstellt. Bestenfalls können sie ergänzend oder in Kombination mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden. Die Alternativen sind zwar teilweise günstiger, doch ihre Leistungen sind bei Weitem nicht so umfangreich wie die einer Berufsunfähigkeitsversicherung.