Private Rentenversicherung

Private Rentenversicherung

Die steigende Lebenserwartung und das immer ungünstiger werdende Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Rentenbeziehern lässt keine andere Wahl als mehr Eigenverantwortung und private Vorsorge. Private Rentenversicherungen zeichnen sich dabei durch eine hohe Flexibilität aus. Neben der gesetzlichen Rente und der Basis-Rente in Schicht 1, der Riester-Rente und der betrieblichen Altersvorsorge in Schicht 2, bietet die private Rentenversicherung neben den sonstigen Geldanlagen in Schicht 3 eine weitere attraktive Möglichkeit zur privaten Vorsorge.

 

Produktmerkmale

Die Beiträge in die Altersvorsorge der 3. Schicht werden aus bereits versteuertem Einkommen eingezahlt – ratierlich oder gegen Einmalbeitrag. Eine direkte steuerliche Förderung während der Laufzeit erfolgt nicht, allerdings eine Besserstellung zu Rentenbeginn. Zudem sind diese Vorsorgeprodukte beleihbar, vererbbar, übertragbar und kapitalisierbar und unterscheiden sich somit von den staatlich geförderten Basis- oder Riester-Renten in erheblichem Maße. In der Ansparphase bieten sie individuellen Spielraum für Zuzahlungen oder Entnahmen, zu Rentenbeginn bieten sie Wahlmöglichkeiten: monatliche Rentenauszahlung, einmalige Kapitalabfindung oder ein Mix aus beidem. Der ratierliche Bezug der Rentenleistungen erfolgt  garantiert bis zum Ableben des Versicherungsnehmers – ohne jegliche Einschränkungen; ein wichtiges Leistungsmerkmal im Hinblick auf unsere stetig steigende Lebenserwartung und das damit verbundene „Langlebigkeitsrisiko“.

 

Produktausgestaltung

Die kapitalbildende Rentenversicherung (mit einem Garantiezins von derzeit 0,25%) als konservative Variante und die fondsgebundene Rentenversicherung als chancenorientierte Variante sowie Mischformen dieser beiden („With-Profit-Policen“ britische Versicherer“) stehen – je nach Anlagementalität, Risikoneigung und Gesamtportfolio des Sparers – zur Auswahl. Die Ausgestaltung eines jeden Vertrags kann hinsichtlich Garantien, Rentenbezug, Todesfallabsicherung, Überschussverwendung etc. individuell modifiziert werden. Für den Abschluss selbst ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich.

 

Steuerliche Behandlung

Bei Kapitalauszahlung vor dem 62. Lebensjahr sind hundert Prozent der Erträge, bei einer Vertragslaufzeit von zwölf Jahren und Auszahlung zum 62. Lebensjahr oder später sind nur mehr fünfzig Prozent der Erträge mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern. Bei Wahl der lebenslangen Rentenauszahlung muss nur der sogenannte Ertragsanteil (§22 EStG) versteuert werden; dieser beträgt zum 67. Lebensjahr derzeit 17 Prozent. Wer also im Alter von 67 aus der privaten Rentenversicherung monatlich 1.000 Euro erhält, muss lediglich 17 Prozent versteuern. Somit unterliegen lediglich 170 Euro der Besteuerung. Wenn der Rentner nun einen angenommenen Steuersatz von dreißig Prozent hat, müssen nur 51 Euro an das Finanzamt abgeführt werden. Die Nettorente liegt also bei 949 Euro.