Basisrente / Rürup-Rente

Basisrente / Rürup-Rente

Mit Einführung des Alterseinkünftegesetzes (AltEinkG) durch den Gesetzgeber im Jahr 2005, erfolgte eine grundlegende Umgestaltung der einkommenssteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen sowie die Einführung der nachgelagerten Besteuerung von Renten. Mit der Basissrente, auch „Rürup-Rente“ (nach dem Ökonomen Bert Rürup) genannt, wurde gleichzeitig ein neues, steuerlich gefördertes Altersvorsorgeprodukt geschaffen. Ein Grund für die Einführung der Rürup-Rente war unter Anderem, dass es bis dahin für alle, die nicht Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung waren – wie Selbständige und Freiberufler – keine Form der staatlich geförderten Altersvorsorge gab. Für Angestellte und Beamte, besteht mit Einführung der Riester-Rente im Jahr 2001 die Möglichkeit einer staatlich geförderte Altersvorsorge. Mit Einführung der Rürup-Rente wurde diese Lücke geschlossen und schaffte eine staatlich geförderte Altersvorsorgeform, die durch die steuerliche Absetzbarkeit ihrer Beiträge besonders für gut verdienende Angestellte, Selbständige, Freiberufler, Beamte und Mitgliedern eines Versorgungswerkes gleichermaßen interessant ist.Das Konzept der Basisrente orientiert sich dabei eng an den Prinzipien der gesetzlichen Rentenversicherung. So soll sichergestellt werden, dass dieses Vorsorgeprodukt ausschließlich zur Altersversorgung verwendet wird.

 

Staatliche Förderung

Gemeinsam mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung sind die Beiträge zur Basisrente steuerlich abzugsfähig. Sie können im Rahmen der Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens abgezogen werden. Im Jahr 2023 können 100 Prozent der Vorsorgebeiträge steuerlich abgesetzt werden. Nach dem ursprünglichen Stufenplan war der Vollabzug der Rentenversicherungsbeiträge als Sonderausgaben erst ab 2025 vorgesehen. Die Vorverlegung der vollständigen Absetzbarkeit ab 2023 ist ein Bestandteil des Entlastungspakets der Bundesregierung. Der Höchstbetrag für Altersvorsorgeaufwendungen 2023 beträgt 26.528 Euro für Alleinstehende und 53.056 Euro für zusammenveranlagte Verheiratete. Der Besteuerungsanteil aller Rentenleistungen steigt von 50% (in 2005) um 2% (bis 2020), von 2021 bis 2040 um 1% pro Jahr. Für alle Neurentner des Jahres 2040 beträgt der Besteuerungsanteil 100%.

 

Produktmerkmale

Bei der Basisrente handelt es sich um eine freiwillige, private Leibrente, die durch hohe Steuervergünstigungen gefördert wird. Damit die Basisrente staatlich gefördert wird, muss sie verschiedene gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzungen erfüllen:
1.    Der Vertrag muss eine lebenslange monatliche Leibrente zusagen (kein Kapitalwahlrecht, keine Teilauszahlung)
2.    Die Auszahlungen dürfen nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres erfolgen
3.    Die Ansprüche aus einer Basisrente sind grundsätzlich nicht vererbbar und nicht beleihbar

 

Förderberechtigter Personenkreis

In den Genuss der staatlichen Basisrenten-Förderung kommen grundsätzlich alle einkommensteuerpflichtigen Personen, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben: Arbeitnehmer, Selbstständige, Beamte, Rentner und auch nicht Erwerbstätige. Der Staat schließt bei dieser privaten Altersvorsorge keine Personen- oder Berufsgruppe aus.
Neben Selbstständigen & Freiberuflern können auch Angestellte, Beamte und Ältere eine Rürup-Rente abschließen. Grundvoraussetzung ist, dass eine Einkommenssteuerpflicht besteht.
Selbstständige & Freiberufler: Das Einkommen von Selbständigen oder Freiberuflern ist oftmals schwankend. Entsprechend flexibel sollte ihre Altersvorsorge geschaffen sein und Einmalzahlungen sowie unkomplizierte Anpassungen der Beitragszahlungen ermöglichen. Bei der Rürup-Rente haben Sparer die Wahl zwischen monatlichen und jährlichen Beiträgen sowie regelmäßigen Einmalzahlungen. In Monaten, in denen Selbstständige finanziell weniger gefestigt sind, können sie nach Absprache mit der Versicherung ihre Beiträge nach unten anpassen oder sogar pausieren. In Zeiten mit vielen Aufträgen können diese geringeren Beitragszahlungen mit höheren Prämien ausgeglichen werden. Alternativ bieten Einmalzahlungen die Option, das persönliche Rentenpolster zusätzlich aufzustocken.
Beamte: Beamte sind im Vergleich zu anderen Berufs- und Personengruppen im Alter relativ gut abgesichert. Sie erhalten von ihrem Dienstherrn ein Ruhegehalt, das je nach anrechnungsfähigen Dienstjahren maximal 71,75 Prozent der letzten Dienstbezüge beträgt. Es entsteht somit auch hier eine Versorgungslücke, die mit einer privaten Altersvorsorge aufgestockt werden darf. Beamte können somit ebenfalls von der staatlichen Förderung profitieren und ihre Steuerlast senken.
Angestellte: Für Angestellte gilt eine Besonderheit: sie sind gesetzlich rentenversichert , so dass sich ihr Steuervorteil durch die geleisteten Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung reduziert. Diese werden ebenfalls als Sonderausgaben in der Steuererklärung berücksichtigt und fließen so in den absetzbaren Höchstbetrag. Dabei werden sowohl der Arbeitgeber- als auch der Arbeitnehmeranteil berücksichtigt.
Ältere Jahrgänge: Auch Personen, kurz vor dem Renteneintritt, können sich mit der Rürup-Rente eine private Altersvorsorge aufbauen. Haben ältere Menschen beispielsweise durch die Auszahlung ihrer Lebensversicherung eine größere Summe zur Verfügung, können sie diese über die Einmalzahlung in ihre Basisrente investieren.