Riester-Rente

Riester-Rente

Einen Ruhestand ohne finanzielle Sorgen wird es mit der gesetzlichen Rente allein nicht mehr geben, denn immer weniger Beitragszahler müssen immer mehr Rentner finanzieren. Damit man im Alter dennoch ausreichend versorgt ist, fördert der Staat die zusätzliche private Altersvorsorge. Seit Beginn des Jahres 2002 fördert der Staat die private Zusatzvorsorge für das Alter. Wer mit einer Riester-Rente vorsorgt, zahlt Beiträge in bestimmter Höhe ein und erhält dafür staatliche Zulagen. Die Aufwendungen sind darüber hinaus steuerlich absetzbar.

 

Staatliche Förderung

Die Riesterförderung besteht aus zwei Teilen: der staatlichen Zulage (Grund- und Kinderzulage) und dem Sonderausgabenabzug. Der aufzuwendende Eigenbeitrag errechnet sich aus der einkommensabhängigen Mindest- oder Maximalsparleistung abzüglich der Grund- und Kinderzulagen. Um in den Genuss der vollen Zulagen zu kommen, müssen 4 Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens (Mindesteigensparbeitrag) pro Jahr als Sparbeitrag in den Riester-Vertrag eingebracht werden. Für den maximalen Steuervorteil ist der Höchstbeitrag notwendig (1.925 Euro jährlich). Bei einer geringeren Sparleistung als dem Mindestbeitrag wird die Zulage anteilig gekürzt. Die Kinderzulage wird für jedes Kind gewährt, für das der Zulagenberechtigte Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag erhält; standardmäßig sind die Kinder der Mutter zugeordnet. Die Grundzulage beträgt seit 2018 jährlich 175 Euro pro Person (zuvor 154 Euro) und 300 Euro pro Kind (für ab dem 1. Januar 2008 geborene Kinder) bzw. 185 Euro (für vor 2008 geborene Kinder). Der Sonderausgabenabzug für Riesterbeiträge gilt nach § 10a EStG für jeden unmittelbar Zulagenberechtigten. Dabei erfolgt die Erstattung der Steuerersparnis gemäß Einkommensteuerbescheid cash aufs Konto, die Zulagen werden mittels Dauerzulageverfahren jährlich automatisch direkt dem Riester-Vertrag gutgeschrieben.

 

Produktmerkmale

Bei der Riester-Rente handelt es sich um eine freiwillige, private Vorsorge, gefördert durch staatliche Zulagen und Steuervergünstigungen. Vier Durchführungswege sind möglich: Rentenversicherung, Banksparplan, Fondssparplan und Bausparvertrag. Nur zertifizierte Riester-Verträge werden staatlich gefördert. Dabei sind die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen zu erfüllen:

1.    Beitragsgarantie zu Rentenbeginn (Eigenbeiträge plus staatlicher Zulage; kein Verlustrisiko)
2.    Der Vertrag muss eine lebenslange monatliche Leibrente zusagen (einmalige Teilauszahlung bis max. 30% zu Rentenbeginn)
3.    Die Auszahlungen erfolgen frühestens ab Vollendung des 62. Lebensjahres

 

Förderberechtigter Personenkreis

Alle Personen, die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen (Arbeitnehmer, Auszubildende, Studenten), Beamte, Wehr- und Zivildienstleistende sowie Mütter und Väter in Elternzeit sind förderberechtigt. Diese bezeichnet man als unmittelbar Zulagenberechtigte; mittelbar Zulagenberechtigte (z.B. der selbstständig tätige Ehegatte) sind über einen sog.  „Anhängselvertrag“ ebenfalls förderfähig. Voraussetzung ist ein eigener Altersvorsorgevertrag.

 

Fallbeispiele zur Riester-Rente

Die „Riester-Rente“ ist eine vom Staat durch Zulagen und Steuervergünstigungen geförderte, private Altersvorsorge. Die gewählten Beispiele zeigen diese Vorteile anhand unterschiedlicher Lebensphasen (Single/Familie) sowie Einkommenshöhen. Zulagen (Grund- und Kinderzulagen) sowie Steuervorteile basieren auf den erbrachten Sparleistungen (Mindest-, Maximal- oder Individualbeitrag).

Mindestbeitrag (Klicken Sie den Link für ein PDF)

Maximalbeitrag (Klicken Sie den Link für ein PDF)

Familie mit Kindern (Klicken Sie den Link für ein PDF)