PKV | GKV | Krankenzusatz

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Krankenversicherung

In Deutschland gibt es zwei Arten von Krankenversicherungen: die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV). Rund neunzig Prozent aller Deutschen sind Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Für den Übertritt in eine private Krankenversicherung gelten bestimmte Rahmenbedingungen.

 

Private Krankenversicherung – PKV

Die Rechtsgrundlagen der PKV | Private Krankenversicherung basieren auf unterschiedlichen gesetzlichen Vorgaben, Richtlinien und Vereinbarungen. Freiwillig versicherte Arbeitnehmer mit einem Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (in 2023 = 66.600 Euro), Beamte, Selbstständige und Freiberufler sowie unter bestimmten Voraussetzungen Studenten, können in eine private Krankenversicherung wechseln. Eintrittsalter, Gesundheitszustand, Beruf und persönlicher Leistungsumfang bestimmen dabei den Beitrag. In der PKV zahlt jeder Versicherte seinen eigenen Beitrag. Bei einem Einkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze, beispielsweise zum Berufseinstieg nach dem Studium, bieten sogenannte Optionstarife die Möglichkeit, sich frühzeitig das Recht für einen optionalen späteren Wechsel in die private Krankenversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung zu sichern. Die Vorteile eines Optionstarifes: geringes Eintrittsalter und damit ein in der Regel guter Gesundheitszustand ermöglichen einen problemlosen Zugang zur privaten Krankenversicherung.

 

Gesetzliche Krankenversicherung – GKV

Gesetzliche Grundlage ist das fünfte Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB V). Versicherungspflichtig sind insbesondere abhängig Beschäftigte und Studenten. Die Beitragsbelastung erfolgt nach dem Solidaritätsprinzip, prozentual nach dem Arbeitsentgelt, bis maximal zur Beitragsbemessungsgrenze (in 2023 = 59.850 Euro) – wer mehr verdient, zahlt auch mehr. Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen sind beitragsfrei mitversichert. Die Leistungen der Gesetzliche Krankenversicherung – GKV sind zu 95 Prozent identisch, Zusatzleistungen sind kassenabhängig, bezahlt wird das medizinisch Notwendige.

 

Krankenzusatzversicherung

Mit Zusatzversicherungen im ambulanten, stationären oder zahnmedizinischen Bereich im können die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse nach persönlichem Bedarf ergänzt werden. Erstattet werden beispielsweise Heilpraktikerleistungen, Vorsorgeuntersuchungen, Zahnbehandlungen, hochwertiger Zahnersatz, kieferorthopädische Leistungen, Einbett- oder Zweibettzimmer und  Chefarztbehandlung.

Über eine Pflegezusatzversicherung – als Pflegetagegeld, Restkosten oder Pflegerente – lassen sich die im Pflegefall entstehenden Kosten absichern.