PKV – Private Krankenversicherung

PKV – Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherung | PKV

Freiwillig versicherte Arbeitnehmer mit einem Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2023: 66.600 Euro), Beamte, Selbstständige, Freiberufler und Studenten haben die Möglichkeit in eine private Krankenversicherung, auch private Krankheitskostenvollversicherung genannt, zu wechseln. Eintrittsalter, Gesundheitszustand und persönlicher Leistungsumfang bestimmen den Gesamtbeitrag. Dabei zahlt in der PKV jeder Versicherte einen individuellen Beitrag – auch die mitversicherten Kinder. Die PKV übernimmt – auf Basis der individuell gewählten Tarifleistungen – die anfallenden Kosten der ambulanten, stationären sowie zahnärztliche Behandlung und Unterbringung. Weitere Tarifbausteine wie Krankentagegeld, Krankenhaustagegeld, Kurtarif, Pflegezusatzversicherung und Beitragsentlastungstarif (gegen steigende Beiträge im Alter) runden den Versicherungsschutz optional ab. Die Pflegepflichtversicherung ist – wie auch in der GKV – für alle obligatorisch.

 

PKV für Beamte

Mit Beginn der Dienstzeit haben Beamte, Beamtenanwärter und Referendare Anspruch auf Beihilfe. In der Beihilfeverordnung des Bundes und der angeschlossenen Länder gelten unterschiedliche Beihilfebemessungssätze. Die Absicherung der sog. Restkosten erfolgt über eine private Krankenversicherung.

 

PKV für Selbstständige

Selbstständige und Freiberufler haben grundsätzlich die Wahl, Mitglied einer privaten Krankenversicherung zu werden oder freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse zu sein.

 

PKV für Arbeitnehmer

Arbeitnehmer mit einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (2023: 66.600 Euro) haben als freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse die Möglichkeit in die PKV zu wechseln.

 

PKV für Studenten

Studenten haben zu Beginn ihres Studiums die Wahl: GKV | Gesetzliche Krankenversicherung oder PKV | Private Krankenversicherung. Diese Entscheidung ist allerdings für den Rest des Studiums bindend und kann sogar darüberhinaus wirken.

 

Optionstarif bzw. Anwartschaft

Studenten oder Arbeitnehmer mit einem Einkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2023: 66.600 Euro) sichern sich mit einem Optionstarif frühzeitig die Möglichkeit zu einem späteren Zeitpunkt ohne erneute Gesundheitsprüfung in die PKV zu wechseln. Zwischenzeitlich aufgetretene Erkrankungen sind automatisch mitversichert.