Vollmachten und Verfügungen

Vollmachten und Verfügungen

Als Vorsorgeberater möchte ich meiner Verantwortung gerecht werden und meine Kunden über die Auswirkungen fehlender Vollmachten im Privat- und Geschäftsleben informieren.
Sofern Sie keine eigenständigen Entscheidungen mehr treffen können, besteht in Deutschland – entgegen der weit verbreiteten Meinung – keine automatische Vertretungsberechtigung. Vollmachten sind daher von großer Bedeutung.

 

Die 5 wichtigsten Vollmachten und Verfügungen

  1. Patientenverfügung
    In einer Patientenverfügung legen Sie Ihre Wünsche zu lebenserhaltenden Maßnahmen, Wiederbelebung und konkreten medizinischen Behandlungen und Maßnahmen fest. An die eigens getroffenen Weisungen müssen sich Ärzte gesetzlich halten. Entwicklungen im medizinischen Fortschritt wie auch zahlreiche Änderungen im Patientenrecht machen die Patientenverfügung zu einem „dynamischen Produkt“. Das Bundesjustizministerium empfiehlt, die Patientenverfügung alle 12 Monate zu prüfen, ggf. zu ändern und neu zu unterschreiben.
  1. Betreuungsverfügung
    Mit einer Betreuungsverfügung beauftragen Sie ein Gericht, eine von Ihnne gewünschte Person zu Ihrem rechtlichen Betreuer zu bestellen. Gleichzeitig verhindern Sie, dass ein fremder Betreuer bestellt wird. Das Gericht prüft, ob die von Ihnen benannte Person geeignet ist. Weiterhin legen Sie unter anderem Wünsche zu Aufenthalt, Art der Betreuung, Kontakt zu Angehörigen und Lebensgewohnheiten fest.
  1. Vorsorgevollmacht
    Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens, stellvertretend für Sie zu handeln, zu entscheiden und Verträge abzuschließen – entweder umfassend oder in speziellen Bereichen (z.B. für Finanzen, Gesundheit, Behörden, Post- und Fernmeldethemen inklusive digitaler Welt). Für die Bereiche Kinder (Sorgerechtsverfügung) und Unternehmen (Unternehmervollmacht) benötigen Sie gesonderte Verfügungen.
  1. Sorgerechtsverfügung
    Für Familien mit Kindern unter 18 Jahren ist zusätzlich zur Gesamtvollmacht eine Sorgerechtsverfügung zu empfehlen. Damit verhindern Sie, dass der Staat sich um die Kinder kümmert, wenn beide Elternteile ganz oder zeitweise ausfallen. In der Sorgerechtsverfügung bestimmen Sie die Personen, bei denen die Kinder dann leben sollen und die sich um Erziehung und ggf. Vermögensverwaltung der Kinder (Erbe) kümmern.
  1. Unternehmervollmacht
    Selbstständige und Unternehmer haben besondere Herausforderungen, wenn sie durch Unfall oder Krankheit nicht mehr selbstbestimmt handeln können. Oft leidet dann das Geschäft: Aufträge werden nicht bearbeitet, Rechnungen können nicht bezahlt und Außenstände nicht eingetrieben werden. Das kann bei Freiberuflern und Selbstständigen bis zur Insolvenz gehen. Auch Gesellschafter können im Fall der Fälle ihre Anteile in Gesellschafterversammlungen nicht nach Wunsch vertreten lassen. Mit einer Unternehmervollmacht können Sie einen Bevollmächtigten bestimmen, der in Ihrem Unternehmen agiert oder Ihre Gesellschafteranteile vertritt, wenn Sie dazu nicht in der Lage sind.

 

Vollmachten und Verfügungen

JURA DIREKT ist ein bundesweit tätiger Servicedienstleister für rechtliche Vorsorge. Kooperierende Rechtsanwaltskanzleien erstellen Ihre Patienten- und Betreuungsverfügungen, Vorsorgevollmachten, Unternehmervollmachten und Sorgerechtsverfügungen sowie Testamente nach Ihren Wünschen. JURA DIREKT sorgt weiterhin für die laufende Aktualisierung, die datenschutzkonforme Hinterlegung Ihrer Originaldokumente, schnelle Auffindbarkeit, Notfallunterstützung mittels einer 24/7-Hotline, rechtliche Ersthilfe über die Rechtsanwaltskanzleien, Notfallunterstützung im Betreuungsfall (Behörden und Abwicklungen), Eintragung in der Bundesnotarkammer, Unterstützung bei Unterschriftsbeglaubigung und einen Schlichterservice (Ärztliche Zweitmeinung bei Differenzen mit Ärzten). Bei Differenzen mit Behörden und Gerichten erhalten Sie rechtliche Unterstützung (Telefonate, Rechtsauskunft und Briefwechsel) durch die kooperierenden Rechtsanwälte der JURA DIREKT. Mehr Infos >> JURA DIREKT – Vollmachten: einfach, rechtskonform, immer aktuell

 

JURA DIREKT-Service

Im Rahmen des JURA DIREKT-Service bestehend zusätzlich folgende Serviceleistungen:

  • Sicherheit: Physische Hinterlegung der Originalvollmachten, unterschriftsbeglaubigten Vollmachten und Sorgerechtsverfügungen im datenschutzkonformen Archiv
  • Absicherung: Digitale Hinterlegung der Originalvollmachten und Kopien auf deutschen datenschutzsicheren Servern
  • Erinnerung: Jährliche Erinnerungsschreiben um Änderungsbedarf abzufragen
  • Aktualisierung: Laufende Aktualisierung der Vollmachten, egal in welchen Bereichen oder wie oft Sie Änderungen durchführen lassen wollen
  • Anpassung: Änderungsservice Ihrer Stammdaten für rechtsverbindliche Datenaktualität
  • Gesetzesaktuell: Aktualisierung Ihrer Vollmachten bei Gesetzesänderungen, von Rechtsanwälten geprüft und neu gefertigt
  • Individuell: JURA DIREKT Notfallkarte und zwei Schlüsselanhänger mit persönlicher ID
  • Digitale Notfallhelfer für die ganze Familie: Digitaler Notfall-Ordner für Notfallkontakte, Notfall-Hilfe und Dokumente inkl. mobilem Zugriff
  • Notfall-Hotline: Weltweit – 24 Stunden, 7 Tage die Woche für Krankenhäuser, Ärzte, Gerichte und Bevollmächtigte
  • Unterstützung: Hilfe im Notfall oder Betreuungsfall bei der Abwicklung mit Institutionen, Behörden, Pflegeeinrichtungen und GerichtenDurchsetzung: Rechtliche Erstempfehlung und
  • Offizielle Registrierung: Eintragung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer, inklusive Aktualisierung
  • Schlichterservice: Ärztliche Zweitmeinung für Bevollmächtigte in palliativmedizinischen Situationen durch Fachleute aus dem wissenschaftlichen Beirat
  • Service Unterschriftsbeglaubigung: Bundesweite, aktive Koordination zur Unterschriftsbeglaubigung für Selbständige und Immobilienbesitzer
  • Testamentsservice: Als Vollmachten-Kunde mit JURA DIREKT-Service oder als Notfall-Service Kunde können Sie Ihr Testament zu Vorzugskonditionen erledigen lassen

 

Digitale Vorsorge

Die Themen des digitalen Nachlasses und digitalen Erbes gewinnen in unserer modernen Gesellschaft immer mehr an Bedeutung. Digitaler Nachlass und digitales Erbe umfassen dabei alle unsere Spuren, die wir im Internet hinterlassen: Fotos (im Internet und auf Geräten gespeichert), geistiges Eigentum (Blog- und Forenbeiträge, Posts in sozialen Medien, etc.), Social Media Profile (Instagram, Facebook, Twitter, Pinterest, etc.), Musik (Speichermedien, iTunes, Spotify, etc.), abgespeicherte Notizen (Notizapp, Evernote, Onenote, OneDrive, etc.) sowie die finanziellen Werte (Onlinebanking für Konto/Wertpapierdepot, Accounts bei Bezahldiensten [Paypal, GooglePay, etc.], Kryptowährung, gekaufte digitale Inhalte oder deren Nutzungsrechte [Ebooks, Filme, Musik,…], Verträge mit Online-Dienstleistern [Spotify, Amazon Prime,…].

 

Ninebarc

Mit Ninebarc – der Plattform für Digitale Vorsorge – sorgen Sie dafür, dass Ihre Hinterbliebenen handlungsfähig sind, wenn es drauf ankommt. Sie ermöglichen Ihren Hinterbliebenen Zugang zu wichtigen Informationen, Dokumenten und Accounts, falls Sie aufgrund eines Unfalls nicht mehr ansprechbar sind oder überraschend versterben. Mit Ninebarc sammeln Sie alle relevanten Informationen und wichtigen Dokumente an einem Ort sammeln und teilen diese mit Ihren Hinterbliebenen. Empfehlenswert ist es neben Ninebarc auch ein Testament aufzusetzen, falls noch nicht vorhanden. Nutzen Sie zur Erstellung eines Testaments den Testamentgenerator oder lassen Sie sich anwaltlich beraten.
Mehr Infos >> digitale-vorsorge-ninebarc