Versicherung nach Maß

Versicherung nach Maß

Halten Sie es wie der Schneider und legen Sie an Ihre Versicherungstarife regelmäßig das Maßband an. Passt Ihr Versicherungsschutz noch zu Ihrem Leben? Sind die vorhandenen Versicherungstarife noch bedarfsgerecht und zeitgemäß? Bestehen Versorgungslücken und gibt es Optimierungsmöglichkeiten? Ich erkläre Ihnen, auf welche Versicherungen Sie regelmäßig ein Auge werfen sollten und wo Sie bares Geld sparen können. Grundsätzlich gibt es drei wichtige Argumente, warum Sie Ihre Versicherungstarife regelmäßig überprüfen sollten:

  1. Mehr Schutz für das gleiche Geld
    Versicherungsgesellschaften entwickeln wiederkehrend neue Tarife zur optimalen Absicherung und begeben neue Tarifgenerationen. Es ist daher gut möglich, dass Sie für den Beitrag, den Sie für Ihren alten Vertrag zahlen, mittlerweile einen deutlich besseren Schutz bekommen.
  2. Ihr Leben (Absicherungsbedarf) verändert sich
    Sie haben eine Familie gegründet, den Beruf gewechselt, eine Solaranlage angeschafft oder einfach nur eine Holzhütte in den Garten gebaut. All das sind Dinge, die sich unmittelbar auf Ihren Versicherungsschutz auswirken.
  3. Neue Gefahren absichern
    Deckt Ihr aktueller Tarif noch alle Gefahren ab, die in der heutigen Zeit auftreten? Ein Beispiel dafür sind Cyberrisiken, die in alten Tarifen keine Erwähnung finden, weil die Risiken durch Hacker, Identitätsdiebstahl und Online-Betrug noch nicht lange bestehen.

 

Privathaftpflichtversicherung

Deckungssumme hoch genug?
Alte Verträge besitzen häufig eine zu geringe Deckungssumme. Im Schadenfall muss der Versicherungsnehmer unter Umständen selbst für einen Teil der Kosten aufkommen. Aktuelle Tarif im Bereich der Privathaftpflichtversicherung bieten eine Absicherung für jeden Bedarf mit Deckungssummen von 10 bis 100 Millionen Euro.
Mehrere Personen mit einem Tarif absichern?
Nutzen Sie das volle Potenzial Ihrer Privathaftpflichtversicherung. Sichern Sie sich als Paar oder Familie gemeinsam ab und verzichten Sie auf Haftpflichttarife für jedes einzelne Familienmitglied. Der Schutz einzelner Privathaftpflichttarife schließt auch alle im Haushalt behördlich gemeldeten Personen in den Versicherungsschutz mit ein. So sind z. B. Eltern/Großeltern des Versicherungsnehmers, pflegebedürftige Familienangehörige, sonstige Verwandte ohne Altersbegrenzung sowie vorübergehend im Haushalt eingegliederte Personen (Au-Pair, Austauschschüler etc.) bis hin zu Hausangestellten und Dienstleistern mitversichert.
Kinder aus dem Haus?
Sind Ihre Kinder nicht länger über den Familientarif Ihrer Haftpflichtversicherung mitversichert, lohnt sich für Sie vielleicht der Wechsel in einen Paar-Tarif zu günstigeren Konditionen.
Forderungsausfalldeckung mitversichert?
Rund 15 Prozent der Haushalte in Deutschland haben nach Informationen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft keine Privathaftpflichtversicherung. Damit Sie als Geschädigter in einem solchen Fall nicht leer ausgehen, gibt es die Forderungsausfalldeckung. Diese greift, wenn Sie jemand schädigt, der keine Haftpflichtpolice hat und auch keine finanziellen Mittel, um den Schaden selbst zu ersetzen.
Kleinkinder in der Familie?
Stellen Sie sich vor: Ihr fünfjähriger Sohn fährt mit dem Kettcar in Nachbars Auto und hinterlässt einige unschöne Dellen und Kratzer. Für diese und ähnliche Fälle, in denen Schäden durch deliktunfähige Kinder verursacht werden, sollte Ihr Haftpflichtvertrag eine entsprechende Spezialklausel vorweisen. Sonst kann es schnell passieren, dass Ihr Versicherer für den Schaden nicht aufkommt mit der Begründung: Das Kind ist nach dem Gesetz nicht haftbar zu machen und auch Sie als Elternteil hätten Ihrer Aufsichtspflicht Genüge getan.

Gut zu wissen:
Achten Sie darauf, deliktunfähige Personen ohne Alterseinschränkung mitzuversichern. Auch Menschen, die auf behördliche Anweisung (z. B. bei Demenz, geistiger Behinderung) als deliktunfähig eingestuft werden, sind damit abgesichert. Zudem gelten Kinder bis zum 10. Lebensjahr im Straßenverkehr als deliktunfähig.

Hausratversicherung

Versicherungssumme angepasst?
Im Lauf Ihres Lebens fügen Sie Ihrem Hausrat immer wieder neue und wertvolle Gegenstände hinzu. Steigt der Wert Ihres Inventars, sollten/müssen Sie auch die Höchstentschädigungssumme Ihrer Versicherung anpassen. Nur so kann im Schadenfall der Verlust ausgeglichen werden, ohne dass die Gefahr einer Unterversicherung besteht und Sie nicht den vollen Schadenersatz erhalten.

Vorsicht:
Auch bei einer Quadratmeterpauschale und damit verbundener Unterversicherungsverzichtklausel besteht in Einzelfällen die Gefahr der Unterversicherung, z. B. wenn Ihre Wohnung zwar klein ist, dafür aber mit vielen wertvollen Gegenständen eingerichtet.

Schützt der alte Tarif vor neuen Gefahren?
Berücksichtigt Ihr Versicherungsschutz alle aktuellen Gefahren? Moderne Hausratversicherungen bieten Schutz vor Gefahren, die in der Vergangenheit noch keine Rolle spielten, wie z. B. Smarthome- oder Cyberrisiken. Außerdem sind manche Schäden in modernen Tarifen umfangreicher versichert. Der Versicherer übernimmt im Schadenfall zusätzliche Kostenpositionen wie z. B. die Hotel-, Miet- oder Umzugskosten, wenn nach einem Brandschaden die eigenen vier Wände unbewohnbar sind.
Erweiterung zum Grundschutz notwendig?
Abhängig von Ihrer persönlichen Risikosituation können Erweiterungen des grundlegenden Tarifes empfehlenswert sein, denn einige Risiken lassen sich nur gegen Aufpreis oder mit einem umfangreicheren Tarif absichern. Wie beispielsweise die sogenannten Seng- und Schmorschäden, die deutlich häufiger vorkommen als ein tatsächlicher Brandschaden mit Flammenbildung. In alten Tarifen ist aber nur letzteres versichert. Dasselbe gilt für Überspannungsschäden: Der Grundschutz zahlt nur bei Schäden durch Blitzschlag.

Mieter aufgepasst!
Glasbruchschäden werden nicht von der Privathaftpflichtversicherung ersetzt. Verursachen Sie als Mieter also einen Schaden an einer Glastür in Ihrer Wohnung, dann kommt Ihre PHV für den Schaden des Vermieters nicht auf. Notwendig ist hier eine Hausratversicherung mit Glasbruch-Baustein.

Wohngebäudeversicherung

Versicherungssumme angepasst?
Wie bereits in der Hausratversicherung beschrieben, kann es auch in der Wohngebäudeversicherung notwendig sein, die Versicherungssumme anzupassen, z.B. bei einem Anbau/Garage.
Wohnhaus vermietet?
Sie wohnen nicht mehr selbst im Gebäude und wollen das Objekt fortan vermieten. Dann ist unter Umständen der Wechsel in einen anderen Wohngebäudetarif notwendig, da einige Policen nur für selbst genutzte Immobilien gelten.
Gebrauchte Immobilie gekauft?
Beim Kauf eines Gebäudes geht die bestehende Wohngebäudeversicherung des Vorbesitzers auf Sie als neuen Eigentümer über. Prüfen Sie den vorhandenen Versicherungsschutz auf Basis Ihrer persönlichen Leistungswünsche. Sind Sie mit dem aktuellen Versicherungsschutz nicht zufrieden, können Sie als Käufer von einem einmonatigen Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und zu eine Gesellschaft wechseln, mit einem Tarif der Ihren Vorstellungen entspricht.
Hat sich die Naturgefahrenzone am Standort Ihres Hauses verändert?
Versicherer nutzen das sogenannte „Zonierungssystem für Überschwemmungsrisiko und Einschätzung von Umweltrisiken“ (ZÜRS) zur Risikoeinschätzung von Immobilienstandorten. Daran orientieren sich auch die Beiträge, die Sie für Ihre Wohngebäudeversicherung zahlen müssen. Optimierungen des ZÜRS-Systems führen zu einer genauen Bestimmung einzelner Gefahrenbereiche. Viele Häuser lassen sich heutzutage also deutlich günstiger versichern, als noch vor einigen Jahren. Vielleicht lag auch Ihr Haus vor 10 Jahren noch in einer gefährdeten Zone, lässt sich aber mittlerweile günstiger absichern.
Solar-/Photovoltaikanlage angeschafft?
Wer sich für die Anschaffung einer Solar-/Photovoltaikanlage entscheidet, benötigt auch den passenden Versicherungsschutz. Eine Elektronikversicherung bietet Versicherungsschutz bei Sachschäden an der Anlage sowie bei Ertragsausfall, Bedienungsfehlern und ; optional lassen sich auch Wallboxen, Wärmepumpenanlagen und Stromspeicher absichern.

 

Private Unfallversicherung

Job gewechselt?
Der ausgeübte Beruf hat in der privaten Unfallversicherung unmittelbare Auswirkungen auf die Beiträge. Schließlich sind Handwerker deutlich stärker unfallgefährdet, als Menschen mit einem
klassischen Büro-Job. Wer seinen Beruf wechselt, muss dies unverzüglich bei seinem Unfallversicherer anzeigen. Kommt es zum Schadenfall, bevor der Wechsel in einen risikoreicheren Beruf angezeigt wurde, wird die Leistung auf das Niveau der bislang gezahlten Beiträge gekürzt.
Volljährig oder Rentner geworden?
Erreichen Sie in der privaten Unfallversicherung die Altersgrenze von 18 Jahren oder beenden Ihre berufliche Laufbahn um in Rente zu gehen, wechselt in der Regel Ihre Beitragsgruppe. Auch hier müssen Sie sich unverzüglich mit Ihrem Versicherer in Verbindung setzen.
Frisch verheiratet oder Eltern geworden?
Einige Versicherer bieten Sonderleistungen in bestimmten Lebenssituationen. So gewähren Versicherer Ihrem Ehepartner beispielsweise 12 Monate kostenfreien Versicherungsschutz nach der Hochzeit. Eine Sonderleistung, die auch Ihrem Nachwuchs in den ersten 12 Monaten nach der Geburt zuteil wird. Natürlich sollten Sie Ihren Versicherer über diese und andere lebensverändernde Umstände unterrichten.
Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit
Eine Sonderleistung der Kategorie „Schön, zu haben, doch nicht zu wünschen!“ ist die vorübergehende Beitragsbefreiung, wenn Sie arbeitslos werden sollten. Bis zu 6 Monate brauchen Sie in diesem Fall keine Beiträge zu bezahlen.

 

Einfacher wird es mit einem Versicherungsmakler

Sie scheuen den Aufwand Ihre Versicherungsunterlagen selbst zu prüfen? Dann nutzen Sie die Vorteile, die ich als Beratungs- und Dienstleistung eines Versicherungsmaklers erbringe. Als Makler helfe ich Ihnen nicht nur die besten Tarife für Ihren individuellen Absicherungsbedarf zu finden, sondern nehme Ihnen auch lästige Verwaltungsaufgaben ab. Sie möchten Ihrer Versicherung eine neue Anschrift oder Bankverbindung melden? Teilen Sie mir Ihre neuen Daten einfach formlos mit, alles weitere übernehme ich für Sie. Lästige Formulare zur Änderung Ihrer Vertragsdaten gehören damit für Sie der Vergangenheit an. Als Ihr persönlicher Versicherungsmakler in Mainz agiere ich also wie ein gewissenhafter Schneider und prüfe regelmäßig, ob sich Ihre Tarife optimieren lassen. Ich handele dabei immer in Ihrem Interesse, denn als Versicherungsmakler bin ich keiner Versicherungsgesellschaft verpflichtet, sondern kann unter allen Angeboten am Markt das Beste für Ihre individuellen Bedürfnisse auswählen.
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