PKV – Private Krankenversicherung

PKV – Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherung | PKV

Freiwillig versicherte Arbeitnehmer mit einem Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2025: 73.800 Euro), Beamte, Selbstständige, Freiberufler und Studenten haben die Möglichkeit in eine private Krankenversicherung, auch private Krankheitskostenvollversicherung genannt, zu wechseln. Eintrittsalter, Gesundheitszustand und persönlicher Leistungsumfang bestimmen den Gesamtbeitrag. Dabei zahlt in der PKV jeder Versicherte einen individuellen Beitrag – auch die mitversicherten Kinder. Die PKV übernimmt – auf Basis der individuell gewählten Tarifleistungen – die anfallenden Kosten der ambulanten, stationären sowie zahnärztliche Behandlung und Unterbringung. Weitere Tarifbausteine wie Krankentagegeld, Krankenhaustagegeld, Kurtarif, Pflegezusatzversicherung und Beitragsentlastungstarif (gegen steigende Beiträge im Alter) runden den Versicherungsschutz optional ab. Die Pflegepflichtversicherung ist – wie auch in der GKV – für alle obligatorisch.

 

PKV für Beamte, Beamtenanwärter und Referendare

Mit Beginn der Dienstzeit haben Beamte, Beamtenanwärter und Referendare Anspruch auf Beihilfe. In der Beihilfeverordnung des Bundes und der angeschlossenen Länder gelten unterschiedliche Beihilfebemessungssätze. Die Absicherung der sog. Restkosten erfolgt über eine private Krankenversicherung.

 

PKV für Selbstständige und Freiberufler

Selbstständige und Freiberufler sind nicht automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert, sondern können sich freiwillig gesetzlich versichern oder privat absichern. Die PKV bietet Selbstständigen oft ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis, insbesondere wenn sie jung und gesund sind. Zudem können sie die Leistungen individuell anpassen, was Flexibilität und bessere Versorgung ermöglicht. Selbstständige sollten die Beitragsentwicklung im Alter im Blick behalten und frühzeitig Vorsorge treffen – durch einen Beitragsentlastungstarif, Vermögensaufbau und/oder Altersvorsorge.

 

PKV für Arbeitnehmer

Arbeitnehmer mit einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (2025: 73.800 Euro) haben als freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse die Möglichkeit in die PKV zu wechseln. Die Beiträge der PKV richten sich nicht nach dem Einkommen, sondern nach Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewähltem Leistungsumfang. Insbesondere junge, gesunde Arbeitnehmer profitieren von günstigen PKV-Tarifen. Die private Krankenversicherung bietet im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung in vielen Bereichen deutlich hochwertigere Leistungen – sowohl in der ambulanten Versorgung beim Arztbesuch, bei stationären Aufenthalten im Krankenhaus als auch im zahnärztlichen Bereich. Arbeitnehmer, die sich für die PKV entscheiden, erhalten weiterhin einen Arbeitgeberzuschuss, der mindestens in der Höhe des Beitragszuschusses zur gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt wird. Darüber hinaus besteht in vielen Tarifen die Möglichkeit einer Beitragsrückerstattung, wenn über einen bestimmten Zeitraum keine Leistungen in Anspruch genommen werden.

 

PKV für Studenten

Studenten haben zu Beginn ihres Studiums die Wahl: GKV | Gesetzliche Krankenversicherung oder PKV | Private Krankenversicherung. Diese Entscheidung gilt in der Regel für die Dauer des Studiums und kann sogar darüberhinaus wirken.

 

Optionstarif bzw. Anwartschaft – frühzeitige Weichenstellung zur PKV

Studenten oder Arbeitnehmer mit einem Einkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2025: 73.800 Euro) sichern sich mit einem Optionstarif frühzeitig die Möglichkeit zu einem späteren Zeitpunkt ohne erneute Gesundheitsprüfung in die PKV zu wechseln. Zwischenzeitlich aufgetretene Erkrankungen sind automatisch mitversichert. Die Anwartschaft „friert“ den aktuellen Gesundheitszustand für den späteren Eintritt in die PKV ein. Besonders sinnvoll bei Elternzeit, Auslandsaufenthalten oder vorübergehender GKV-Pflicht.