Forwarddarlehen und Umschuldung

Forwarddarlehen und Umschuldung

Jetzt Zinsen sichern

Mit einem Forward-Darlehen sichern sich Darlehensnehmer bereits heute Ihren Zinssatz für ein zukünftiges Darlehen. Das Forward-Darlehen kann für alle Baufinanzierungs- und Umschuldungszwecke genutzt werden, sofern das jeweilige Darlehen im Grundbuch abgesichert ist. Bereits bis zu fünf Jahre vor Ablauf der aktuellen Sollzinsbindung ist es möglich – in Erwartung steigender Zinsen – sich die aktuell günstigen Zinskonditionen mit einem Forwardaufschlag zu sichern. Die Höhe des Aufschlags ergibt sich aus der Dauer bis zur Auszahlung des Darlehens und der vom Markt erwarteten Zinsentwicklung. Im aktuellen Niedrigzinsumfeld kann ein Forward-Darlehen somit die notwendige Planungssicherheit für die nächsten Jahre geben.

 

Sonderkündigungsrecht gemäß § 489 BGB

Nach Ablauf von 10 Jahren haben Sie gemäß § 489 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) erstmals das Recht Ihr Darlehen ganz oder teilweise kostenfrei zu kündigen. Bei Inanspruchnahme dieses Sonderkündigungsrechts gilt eine sechsmonatige Kündigungsfrist für Ihre Baufinanzierung. Dabei beginnt die 10-Jahresfrist einen Tag nach vollständiger Auszahlung Ihres Darlehens. Die Darlehensrückführung erfolgt dann ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung.

 

Gute Gründe für eine Zusammenarbeit

  • unabhängige Beratung und Vermittlung von grundbuchgesicherten Bau- und Immobilienfinanzierungen
  • 500 Finanzierungsgeber im Vergleich – Zusammenarbeit mit über 500 Banken, Sparkassen, Versicherungen und Bausparkassen für eine passgenaue Finanzierung
  • alle Finanzierungsvorhaben: Bau, Kauf, Modernisierung, Anschlussfinanzierung, Prolongation, Umschuldung
  • Förderprogramme von Land und Bund – ISB, WIBank, KfW