Risikolebensversicherung

Risikolebensversicherung

Risikolebensversicherung

Der Verlust eines geliebten Menschen ist durch kein Geld zu ersetzen. Eine ausreichende Todesfallabsicherung kann zumindest die infolge auftretenden finanziellen Sorgen nehmen. Die Risikolebensversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen.Besonders empfehlenswert ist die Risikolebensversicherung daher für Familien, Singles mit Kindern, Kreditnehmer, Immobilienerwerber sowie Existenzgründer und Selbstständige. Eine ausreichend hohe Todesfallsumme sowie angemessene Vertragslaufzeit bilden die Basis einer bedarfsgerechten Absicherung. Berücksichtigen Sie bei der Ausgestaltung Ihrer Absicherung im Todesfall die ebenfalls wichtigen Aspekte der Erbfolge und Erbschaftssteuer.

 

Todesfallabsicherung

Ein düsteres aber wichtiges Thema ist das vorzeitige Ableben sowie die oftmals daraus resultierenden finanziellen Folgen für die Angehörigen. Mit dem Tod einer nahestehenden Person beginnt für viele eine schwere Zeit: Sie müssen die Trauer bewältigen, diverse Formalitäten erledigen, ihr Leben neu ordnen – oftmals kommen finanzielle Probleme dazu. Mit dem frühzeitigen Abschluss einer Risikolebensversicherung sichert man die Hinterbliebenen im Todesfall finanziell ab. Besonders empfehlenswert ist diese Versicherung daher für Familien, Singles mit Kindern, Kreditnehmer, Immobilienerwerber sowie Existenzgründer und Selbstständige.

 

Versicherungsleistungen

Wenn in einer Familie der Hauptverdiener stirbt, bleibt den Angehörigen trotz Witwen- oder Waisenrente meist nicht genug Einkommen, um den bisherigen Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Die staatliche Versorgung von Hinterbliebenen durch den Gesetzgeber – in Form einer kleinen bzw. großen Witwenrente und/oder Waisenrente – ist knapp bemessen. Eine bedarfsgerechte private Risikolebensversicherung ist sinnvoll und ratsam. Die Vertragsausgestaltung sollte auf den benötigten Hinterbliebenenschutz und die bestehenden finanziellen Verpflichtungen abgestimmt sein. Tritt der Todesfall während der Vertragslaufzeit ein, wird die Todesfallsumme – unabhängig von der Todesursache – an die bezugsberechtigte Person ausgezahlt und der Vertrag endet. Bei vorsätzlicher Selbsttötung vor Ablauf einer Dreijahresfrist besteht kein Versicherungsschutz.

 

Prämienrelevante Faktoren

Eintrittsalter, Gesundheitszustand, Todesfallsumme, Laufzeit und das individuelle Berufs- und Freizeitrisiko sind die bestimmenden Faktoren der Versicherungsprämie. Die frühzeitige Absicherung bringt Vorteile, denn ein geringes Eintrittsalter und ein in der Regel guter Gesundheitszustand bedeuten einen geringen Zahlbeitrag. Je höher die Todesfallsumme und je länger die Vertragslaufzeit, desto höher der Beitrag. Besondere Hobbys (etwa Motorradfahren, Tauchen, Bergsteigen), risikorelevante Berufe, Übergewicht und Rauchen werden mit Risikozuschlägen belegt, denn diese Faktoren stellen aus Sicht einer Versicherungsgesellschaft ein erhöhtes Todesfallrisiko dar.

 

Gesundheitsprüfung

Für den Abschluss einer Risikolebensversicherung ist die Beantwortung der im Antragsformular aufgeführten Gesundheitsfragen in der Regel ausreichend. Bei höheren Versicherungssummen (meist über 400.000 Euro) oder bei bestehenden Vorerkrankungen kann eine zusätzliche Untersuchung bei einem Arzt erforderlich werden. Der Gesundheitszustand ist bei der Absicherung biometrischer Risiken von großer Bedeutung. Vorerkrankungen, Diagnosen, Behandlungen oder eine spezielle Medikation lassen oftmals eine bedarfsgerechte Absicherung und „normale“ Annahme nicht zu. Sonderaktionen einzelner Versicherer zur Risikolebensversicherung mit vereinfachter Gesundheitsprüfung bieten daher bei Eintritt eines bestimmten Ereignisses (wie z.B. der Geburt/Adoption eines Kindes, Immobilienfinanzierung oder Praxisfinanzierung) Versicherungsschutz mit einigen wenigen Gesundheitsfragen. Die dabei geltenden Rahmenbedingungen wie max. Höchsteintrittsalter, max. Absicherungssumme sind zu beachten.

 

Vertragsausgestaltung

Eine ausreichend hohe Todesfallsumme sowie angemessene Vertragslaufzeit bilden die Basis einer bedarfsgerechten Risikolebensversicherung. Weitere Vertragsdetails hinsichtlich Dynamikeinschluss, Erhöhungsoptionen, einer vorzeitigen Todesfallleistung, Einschluss von Zusatzversicherungen, konstanter oder fallender Todesfallsummen, Überschussvarianten, etc. sind individuell und vor Antragstellung festzulegen. Die Auszahlung der Todesfallsumme im Leistungsfall kann – je nach Beziehung zum Erblasser – zu einer Erbschaftsteuerzahlung und damit hohen finanziellen Belastungen führen. Gerade für unverheiratete Paare oder eheähnliche Lebensgemeinschaften kann dies aufgrund nur geringer Steuerfreibeträge zu einer echten Bürde werden. Bei Anwendung der sog. Über-Kreuz-Regel bleibt die Auszahlung der Todesfallsumme im Leistungsfall steuerfrei, da es sich um eine Vertragsleistung und nicht um ein Erbe handelt. Bei der Risikolebensversicherung über Kreuz schließt Du und Deine Partnerin bzw. Dein Partner zwei Verträge ab, bei denen ihr Euch gegenseitig als versicherte Personen einsetzt.

 

Vorsorgen und versichern

Handeln Sie vorausschauend und beschäftigen Sie sich schon heute mit den wichtigen Fragen rund um Absicherung und Vorsorge. Den rechtlichen Rahmen zur Absicherung – bei Krankheit, Berufsunfähigkeit, Pflege, Unfall oder Tod – bilden Vollmachten und Verfügungen. Empfehlenswert ist für Privatpersonen eine Gesamtvollmacht bestehend aus Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht; Eltern minderjähriger Kinder können die Vormundschaft bei beiderseitigem Ausfall über eine Sorgerechtsverfügung regeln. Für Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer ist darüber hinaus eine Unternehmervollmacht sinnvoll. Weitere Informationen rund um rechtskonforme Vollmachten finden Sie hier: https://andreaskissel.juradirekt.com